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Schweden gehört zu den Ländern, in die man mit Hund relativ unkompliziert reisen kann, sofern die wichtigsten Unterlagen in Ordnung sind. Im Vergleich zu Finnland oder Großbritannien hat es einen angenehmen Vorteil: Bei der Einreise nach Schweden ist eine Pflichtbehandlung gegen Echinokokken nicht vorgeschrieben. Die Behörden empfehlen sie zwar, sie ist aber keine Einreisevoraussetzung.

Ganz ohne Formalitäten ist die Reise mit Hund nach Schweden jedoch nicht. Der Hund muss korrekt gekennzeichnet sein, gegen Tollwut geimpft, über ein passendes Reisedokument verfügen – und bei der Ankunft in Schweden ist auch mit einer Zollanmeldung zu rechnen.

Schneller Überblick je nach Abreiseland

Zur schnellen Orientierung gilt:

  • bei Einreise aus einem EU-Land benötigt der Hund einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis
  • bei Einreise aus bestimmten Nicht‑EU‑Ländern können Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis für die EU-Einreise ausreichen
  • bei Einreise aus Nicht‑EU‑Ländern, in denen die Tollwutsituation nicht als kontrolliert gilt, ist zusätzlich ein serologischer Antikörpertest auf Tollwut erforderlich
  • bei der Einreise nach Schweden ist grundsätzlich eine Zollanmeldung einzuplanen; eine Ausnahme kann die nichtkommerzielle Reise von Norwegen nach Schweden sein, wenn der Hund mit seinem Halter reist und die Einreisevoraussetzungen erfüllt
  • eine Behandlung gegen Echinokokken ist bei der Einreise nach Schweden nicht vorgeschrieben, wird von den schwedischen Behörden jedoch empfohlen

Einreise mit Hund nach Schweden aus einem EU-Land

Reisen Sie mit Hund aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Schweden, sind die Grundregeln recht einfach.

Der Hund benötigt:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU-Heimtierausweis (EU Pet Passport)
  • Zollanmeldung bei Ankunft in Schweden, sofern für Ihre Route vorgeschrieben

Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Wurde der Hund erst nach der Impfung gekennzeichnet, kann die Impfung für Reisen unter Umständen nicht anerkannt werden.

Die Tollwutimpfung muss gültig sein. Bei der Erstimpfung gilt eine Wartefrist von 21 Tagen, bevor die Impfung für Reisen anerkannt wird. Bei rechtzeitig durchgeführten Wiederholungsimpfungen (vor Ablauf der Gültigkeit) entfällt diese Wartefrist in der Regel.

Der EU-Heimtierausweis wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt ausgestellt und enthält Angaben zur Identifizierung des Hundes, zur Tollwutimpfung und zum Halter. Reisen Sie aus einem Staat, der zwar nicht zur EU gehört, aber ein ähnliches Regelwerk für Heimtiere hat, können die Vorgaben denen einer EU-Reise entsprechen – etwa in Norwegen, Island, der Schweiz oder in Nordirland.

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Echinokokken-Behandlung: bei Einreise nach Schweden nicht verpflichtend

Bei Reisen mit Hund nach Schweden lohnt sich auch ein Blick auf das Thema Echinokokken, das in einigen nordischen Ländern sehr relevant ist. Anders als Finnland oder Norwegen verlangt Schweden bei der Einreise jedoch keine verpflichtende Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis.

Die schwedischen Behörden weisen zugleich darauf hin, dass dieser Bandwurm in Schweden zwar selten, aber vorhanden ist. Sie empfehlen daher, Hunde aus dem Ausland vor der Reise gegen Echinokokken zu entwurmen.

Konkret heißt das:

  • eine Echinokokken-Behandlung ist keine Voraussetzung für die Einreise nach Schweden
  • wenn Sie sie durchführen lassen möchten, besprechen Sie das vor der Reise mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt

Wenn Sie also eine größere Skandinavienrunde planen, reicht es nicht, nur auf Schweden zu schauen. Direkt hinter der nächsten Grenze können andere Regeln gelten.

Einreise mit Hund nach Schweden aus Nicht‑EU‑Ländern

Reisen Sie mit Hund aus einem Nicht‑EU‑Land nach Schweden, hängen die Regeln vor allem davon ab, wie das Herkunftsland in Bezug auf das Tollwutrisiko eingestuft ist.

Grundsätzlich erforderlich sind:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • tierärztliches Gesundheitszeugnis für die EU-Einreise, sofern der Hund keinen anerkannten Heimtierausweis hat
  • schriftliche Erklärung zum nichtkommerziellen Verbringen des Tieres
  • Zollanmeldung bei Ankunft in Schweden
  • je nach Herkunftsland zusätzlich ein serologischer Antikörpertest auf Tollwut

Das tierärztliche Gesundheitszeugnis wird im Abreiseland organisiert. Es wird von einer befugten Tierärztin bzw. einem befugten Tierarzt ausgestellt oder von der zuständigen Veterinärbehörde bestätigt – nach den Regeln des jeweiligen Landes. Das Zeugnis muss dem EU‑Muster entsprechen und belegen, dass der Hund die EU‑Einreisevoraussetzungen erfüllt.

Bei Reisen aus einem Nicht‑EU‑Land ist außerdem wichtig, in welchem Staat der Hund erstmals EU-Gebiet betritt. Fliegen Sie zum Beispiel zunächst in ein anderes EU-Land und reisen erst danach weiter nach Schweden, kann die Dokumentenkontrolle bereits im ersten EU-Einreiseland stattfinden.

Nicht‑EU‑Länder mit vereinfachten Regeln

Nicht alle Länder außerhalb der EU werden gleich beurteilt. Für Staaten, die von der EU als Länder mit vereinfachtem Verfahren gelten, ist in der Regel kein serologischer Tollwut‑Antikörpertest erforderlich.

In der Praxis betrifft das zum Beispiel Reisen aus dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder der Schweiz. Prüfen Sie Ihr konkretes Herkunftsland jedoch immer vor der Reise, denn Listen und Regeln können sich ändern.

Auch bei diesen Ländern braucht der Hund weiterhin einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und das richtige Reisedokument. Bei Nicht‑EU‑Ländern ist das häufig ein tierärztliches Gesundheitszeugnis für die EU‑Einreise.

Länder mit höherem Tollwutrisiko

Reist der Hund aus einem Nicht‑EU‑Land ein, in dem die Tollwutlage nicht als ausreichend kontrolliert gilt, reichen Mikrochip, Impfung und Gesundheitszeugnis nicht aus. Dann ist zusätzlich ein serologischer Tollwut‑Antikörpertest vorgeschrieben.

Die Blutprobe für den Test wird frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen und muss in einem zugelassenen Labor untersucht werden. Das Ergebnis muss einen ausreichenden Antikörpertiter nachweisen. Vor der EU‑Einreise gilt zudem eine Wartefrist – eine Lösung in letzter Minute ist daher nicht möglich.

In der Praxis kann das zum Beispiel Reisen aus mehreren Ländern in Lateinamerika, Afrika oder Asien betreffen. Wenn Sie eine Einreise nach Schweden aus einem Nicht‑EU‑Land planen, beginnen Sie rechtzeitig mit der Prüfung der Einreisevorgaben.

Zollanmeldung des Hundes bei Ankunft in Schweden

In Schweden gibt es eine Formalität, die man leicht übersieht: Bei der Ankunft mit Hund ist im Allgemeinen eine Zollanmeldung erforderlich.

Reisen Sie aus einem anderen EU-Land, zum Beispiel aus Finnland, und verfügen über einen EU-Heimtierausweis, können Sie den Hund in der Regel vorab online anmelden. Nach der Ankunft können Sie dann den grünen Ausgang benutzen, sollten aber bereit sein, die Anmeldebestätigung und die Hundedokumente auf Verlangen des Zolls vorzulegen.

Eine Ausnahme ist die nichtkommerzielle Reise mit Hund von Norwegen nach Schweden, wenn der Hund mit seinem Halter reist und die Einreiseanforderungen erfüllt. Diese Ausnahme bezieht sich auf die Route von Norwegen nach Schweden, nicht auf die Herkunft des Hundes oder die Staatsangehörigkeit des Halters.

Reisen Sie aus einem Nicht‑EU‑Land ein oder wird der Hund als Cargo transportiert, erfolgt die Anmeldung an der Grenze. In diesem Fall nutzen Sie den roten Ausgang oder wenden sich nach den örtlichen Hinweisen an eine Zollbeamtin bzw. einen Zollbeamten.

Die einfachste Faustregel lautet: Prüfen Sie bei einer Reise nach Schweden immer, ob für Ihre Route eine Zollanmeldung vorgeschrieben ist – und auf welchem Weg sie zu erfolgen hat.

Unsere Erfahrung: als wir unseren Hund in Schweden nicht beim Zoll anmeldeten

Schweden haben wir mit Ibo während unseres Roadtrips durch Skandinavien und das Baltikum im Sommer 2024 zweimal durchquert. Beim ersten Mal kamen wir mit der Nachtfähre von Polen nach Trelleborg an und fuhren weiter Richtung Norwegen. Später passierten wir Schweden erneut, diesmal auf dem Weg von Norwegen nach Finnland. Unterwegs legten wir auch eine kurze Pause im Masugnsbyns naturreservat ein – ein unkomplizierter Stopp, um den Hund auszuführen und auf der langen Fahrt durchzuatmen.

Von der Pflicht zur Zollanmeldung wussten wir damals nichts – und haben den Hund bei der Einreise nach Schweden daher nicht angemeldet. Heute wissen wir: Gerade bei der Fähre von Polen nach Trelleborg hätten wir mit der Zollanmeldung rechnen müssen.

Zum Glück wurden wir während unseres Aufenthalts in Schweden nicht kontrolliert. Das werten wir aber nicht als Beleg dafür, dass eine Anmeldung unnötig ist, sondern als praktischen Lerneffekt: Selbst auf Routen, die an der Grenze völlig unkompliziert wirken, lassen sich Verwaltungsdetails leicht übersehen.

Dokumentenkontrollen bei der Reise nach Schweden

Bei einer Reise nach Schweden kann es so wirken, als würde niemand die Hundedokumente prüfen – besonders bei Reisen innerhalb der EU. Das heißt jedoch nicht, dass Sie ohne Unterlagen reisen können.

Kontrollen können erfolgen durch:

  • den Zoll bei der Einreise nach Schweden
  • das Verkehrsunternehmen vor dem Boarding von Fähre oder Flugzeug
  • Veterinär- oder Zollbehörden bei Einreise aus einem Nicht‑EU‑Land
  • zuständige Behörden bei stichprobenartigen Kontrollen

Für die Reise nach Schweden sollten Sie insbesondere den Nachweis des Mikrochips, den Beleg der gültigen Tollwutimpfung, den EU‑Heimtierausweis oder das tierärztliche Gesundheitszeugnis sowie – falls für Ihre Route erforderlich – die Bestätigung der Zollanmeldung bereithalten.

Praktische Regeln für das Unterwegssein mit Hund in Schweden

Schweden lädt zu Touren mit Hund in der Natur ein – gleichzeitig sollten die örtlichen Regeln respektiert werden. Der Hund sollte unter der Kontrolle des Halters stehen; in der Natur ist vor allem während Brut- und Setzzeit Rücksicht auf Wildtiere wichtig.

In der Praxis empfehlen wir, vor allem auf Folgendes zu achten:

  • Regeln für Hunde in Naturschutzgebieten und Nationalparks
  • örtliche Leinenpflichten
  • Beschränkungen an Stränden, in Parks oder an Seen
  • Vorgaben von Unterkünften, Fähren und des öffentlichen Verkehrs
  • Pflicht zur Beseitigung von Hundekot

Für Touren in der schwedischen Natur sollte der Hund auch dort zuverlässig unter Kontrolle sein, wo keine ausdrückliche Leinenpflicht besteht. Je nach Jahreszeit können die Regeln zum Schutz der Wildtiere strenger ausfallen.

Zusammenfassung der Einreisebedingungen mit Hund nach Schweden

Mit guter Vorbereitung ist die Reise mit Hund nach Schweden relativ unkompliziert. Bei Einreise aus der EU sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU‑Heimtierausweis und in der Regel auch die Zollanmeldung bei Ankunft die Grundlage.

Bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern sind ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und – je nach Herkunftsland – auch ein serologischer Tollwut‑Antikörpertest einzuplanen. Schweden verlangt bei der Einreise keine verpflichtende Echinokokken-Behandlung, empfiehlt sie jedoch.

Der wichtigste Praxistipp ist einfach: Prüfen Sie Ihre Unterlagen, klären Sie die Zollanmeldung für Ihre konkrete Route und informieren Sie sich bei Reisen über mehrere Länder hinweg im Voraus über die Regeln jedes Landes auf der Strecke.