
Österreich gehört zu den Ländern, in die man sehr häufig mit Hund reist – wegen der Alpen, der Seen und Städten wie Wien und Salzburg, aber auch als Teil längerer Touren durch Mitteleuropa. Als EU-Mitglied sind die Einreiseregeln bei der Anreise aus einem anderen EU-Staat einfacher als bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Für eine gewöhnliche, nichtkommerzielle Reise mit Hund nach Österreich sind vor allem ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und das richtige Reisedokument nötig. Kommt der Hund aus der EU, reicht in der Regel der EU-Heimtierausweis. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sind außerdem ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis und bei manchen Ländern auch ein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper (Titer-Test) erforderlich. Bei nichtkommerziellen Reisen darf eine Person mit höchstens fünf Heimtieren unterwegs sein.
Mehr Aufmerksamkeit sollten Sie jedoch der Rückreise widmen, denn das Zielland kann deutlich strengere Anforderungen stellen als Österreich selbst.
Offizielle Informationen zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU veröffentlicht das Sozialministerium. Praktische Hinweise zur Einreise aus Nicht-EU-Ländern und zu benannten Einreiseorten veröffentlicht das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG).
In diesem Beitrag geht es um die übliche, nichtkommerzielle Reise eines Hundes, der mit seiner Halterin/seinem Halter oder einer bevollmächtigten Person reist. Reist der Hund als Fracht, zum Verkauf, bei Besitzerwechsel oder in größerer Anzahl, können andere Regeln gelten.
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick: Was braucht Ihr Hund für die Einreise nach Österreich
Entscheidend ist, ob der Hund aus einem EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land einreist – davon hängen die Art der Dokumente und die Notwendigkeit eines Titer-Tests ab.
Wenn Sie aus der EU reisen
Halten Sie vor allem bereit:
- einen Mikrochip oder eine ältere, gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde,
- eine gültige Tollwutimpfung,
- den EU-Heimtierausweis.
Nach der ersten Tollwutimpfung gilt eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen. Hat der Hund lückenlos anschließende, gültige Auffrischungen, entfällt jede weitere Wartefrist.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land reisen
Halten Sie vor allem bereit:
- einen Mikrochip,
- eine gültige Tollwutimpfung,
- ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
- eine Erklärung zur nichtkommerziellen Verbringung,
- bei bestimmten Ländern zusätzlich einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper (Titer-Test).
Eine Behandlung gegen Echinokokken ist für die Einreise nach Österreich nicht vorgeschrieben.
Einreisebedingungen nach Österreich mit Hund aus der EU
Reisen Sie aus einem anderen EU-Staat nach Österreich, handelt es sich um eine Verbringung innerhalb der EU. In diesem Fall braucht der Hund:
- einen Mikrochip oder eine ältere, gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde,
- eine gültige Tollwutimpfung,
- den EU-Heimtierausweis.
Nach der ersten Tollwutimpfung ist eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen einzuhalten. Bei lückenlos gültigen Auffrischungen entfällt jede weitere Wartefrist. Bei Reisen aus der EU ist in der Regel kein Gesundheitszeugnis nötig, wenn der Hund einen ordnungsgemäß ausgestellten EU-Heimtierausweis hat und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
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Einreisebedingungen nach Österreich mit Hund aus Nicht-EU-Ländern
Reist ein Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich ein, ist das zugleich die Einreise in die Europäische Union. Entsprechend gelten strengere Vorgaben.
Halten Sie vor allem bereit:
- einen Mikrochip,
- eine gültige Tollwutimpfung,
- ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt im Abreiseland,
- eine Erklärung zur nichtkommerziellen Verbringung,
- bei bestimmten Ländern zusätzlich einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper (Titer-Test).
Die österreichischen Vorgaben heben ausdrücklich hervor, dass bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land zwischen Ländern zu unterscheiden ist, aus denen die Einreise ohne Titer-Test möglich ist, und jenen, bei denen der Titer-Test verpflichtend ist. Zu den Ländern ohne verpflichtenden Titer-Test zählen etwa das Vereinigte Königreich, die USA oder Kanada. Die Einstufung einzelner Länder kann sich ändern – prüfen Sie sie daher vor der Reise. Zudem müssen Tiere über festgelegte Einreiseorte für Reisende einreisen, an denen eine Dokumenten- und Identitätskontrolle stattfindet.
Mikrochip
Der Mikrochip ist eine Grundvoraussetzung für die Einreise eines Hundes nach Österreich. Er muss vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein, die für die Reise maßgeblich ist.
Wurde der Hund geimpft, bevor er mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde, wird diese Impfung für Reisen gegebenenfalls nicht anerkannt. Sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern ist der Mikrochip entscheidend, weil er den Hund mit Ausweis, Gesundheitszeugnis und Impfunterlagen verknüpft.
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für Reisen mit Hund nach Österreich.
Vor der Reise sollten Sie vor allem prüfen:
- ob die Impfung am Tag der Einreise noch gültig ist,
- ob sie nach der Kennzeichnung mit dem Mikrochip durchgeführt wurde,
- ob Sie einen korrekt ausgefüllten Impfnachweis mitführen,
- ob seit der ersten Impfung mindestens 21 Tage verstrichen sind.
Bei Reisen aus der EU oder aus einem gelisteten Nicht-EU-Land reicht die Tollwutimpfung zusammen mit den übrigen Unterlagen in der Regel aus. Bei einem nicht gelisteten Nicht-EU-Land ist zusätzlich zur Impfung ein Titer-Test erforderlich.
Veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis für die Einreise nach Österreich
Ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis ist bei der Reise aus einem Nicht-EU-Land erforderlich. Es muss von einem amtlichen Tierarzt im Abreiseland ausgestellt werden und ist zur Einreise in die EU zeitlich befristet.
Nach EU-Vorgaben ist das Zeugnis 10 Tage ab Ausstellungsdatum für die Einreise in die EU gültig. Nach der Einreise kann es, solange die Tollwutimpfung gültig bleibt, für einen begrenzten Zeitraum auch für weitere Verbringungen innerhalb der EU genutzt werden. Reist der Hund aus der EU, wird statt des Gesundheitszeugnisses der EU-Heimtierausweis verwendet.
Wann ein Titer-Test erforderlich ist
Ein Titer-Test auf Tollwut-Antikörper ist nicht auf jeder Route nach Österreich vorgeschrieben. Maßgeblich ist vor allem, aus welchem Land der Hund einreist.
Bei Reisen aus der EU ist er in der Regel nicht nötig. Ebenso meist nicht erforderlich ist er bei Einreise aus einem gelisteten Nicht-EU-Land, typischerweise aus dem Vereinigten Königreich, den USA oder Kanada, die zu den von der EU gelisteten Ländern ohne verpflichtenden Titer-Test gehören. Verpflichtend ist er bei Einreise aus einem nicht gelisteten Nicht-EU-Land. Er muss nach der Tollwutimpfung in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden; vor der Einreise in die EU ist die entsprechende Wartefrist gemäß EU-Regeln einzuhalten.
Lebt der Hund gewöhnlich in der EU, reist in ein nicht gelistetes Drittland und soll später nach Österreich oder in ein anderes EU-Land zurückkehren, ist es am praktischsten, den Titer-Test noch vor der Ausreise aus der EU durchführen zu lassen und das Ergebnis in den EU-Heimtierausweis eintragen zu lassen.
Mit dem Hund nach Österreich: Auto, Zug oder Flugzeug
Österreich ist für viele Reisende gut mit dem Auto, per Zug und per Flug erreichbar. Das ist praktisch, verleitet aber leicht zu der Annahme, dass man für eine kurze Strecke keine Dokumente braucht. In der Praxis ist das nicht so.
Halten Sie die Unterlagen des Hundes auf Auto-, Zug- oder Flugreisen stets griffbereit. Auch wenn Grenzen im Schengenraum nicht wie klassische Veterinärkontrollen aussehen, können Polizei, Verkehrsunternehmen, Zoll oder ein Tierarzt bei Problemen unterwegs Dokumente verlangen. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich einreisen, prüfen Sie außerdem, über welchen Einreiseort der Hund in die EU kommt und wo die Dokumenten- und Identitätskontrolle stattfindet. Fluggesellschaften haben zusätzlich eigene Regeln für die Beförderung von Tieren in Kabine und Frachtraum, daher müssen bei Flügen neben den veterinärrechtlichen Vorgaben auch die Bedingungen des jeweiligen Anbieters erfüllt sein.
Wenn Sie einen Flug über Wien planen, hilft Ihnen vielleicht auch unser Erfahrungsbericht zum Flughafen Wien-Schwechat, in dem wir beschreiben, wie der Abflug mit Hund dort in der Praxis abläuft.
Rückkehr aus Österreich nach Hause
Für die Rückreise eines Hundes aus Österreich sind nicht die österreichischen Regeln maßgeblich, sondern die Anforderungen des Ziellandes.
Rückkehr aus Österreich in ein EU-Land
Kehrt ein Hund aus Österreich in einen anderen EU-Staat zurück und ist er ordnungsgemäß nach EU-Regeln gereist, ist die Rückkehr meist administrativ unkompliziert. Grundlage bleiben Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis.
Rückkehr aus Österreich in ein Nicht-EU-Land
Kehrt ein Hund aus Österreich in ein Nicht-EU-Land zurück, prüfen Sie die Vorschriften des Ziellandes. Manche Staaten verlangen ein Gesundheitszeugnis, eine Importgenehmigung, Parasitenbehandlungen, zusätzliche Impfungen, die Einreise über einen bestimmten Grenzpunkt oder auch eigene Formulare oder eine vorherige Ankündigung der Ankunft.
Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Österreich
Für viele Reisende ist Österreich eine Mischung aus Bergen, Städten, Seen und kürzeren wie längeren Autofahrten. Die praktische Seite des Aufenthalts hängt daher vor allem davon ab, ob Sie Zeit in Wien verbringen, in die Alpen fahren oder durch Österreich in ein anderes Land weiterreisen.
Lassen Sie sich die Unterkunft immer direkt bestätigen. Ein bloßer „pet friendly“-Filter im Buchungssystem reicht nicht. Klären Sie die erlaubte Größe Ihres Hundes, Regeln für Zimmer und Gemeinschaftsbereiche, mögliche Gebühren und ob Ihr Hund allein im Zimmer bleiben darf.
Planen Sie Bergtouren oder Tage an Seen, denken Sie an Wetter, Seilbahnen, saisonale Einschränkungen und die Länge der Strecken. In Städten lohnt es sich, Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das Parken und den Tagesrhythmus Ihres Hundes vorab zu planen. In größeren Städten und Tourismusregionen ist tierärztliche Versorgung in der Regel gut verfügbar.
Wann mit der Vorbereitung beginnen
Reisen Sie aus der EU und hat der Hund bereits Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis, ist die Vorbereitung meist unkompliziert.
Reisen Sie hingegen aus einem Nicht-EU-Land, beginnen Sie rechtzeitig. Prüfen Sie:
- ob es sich um ein gelistetes oder nicht gelistetes Land handelt,
- ob Sie einen Titer-Test benötigen,
- welches Gesundheitszeugnis erforderlich ist,
- über welchen Einreiseort der Hund in die EU kommt,
- und was er für die Rückreise nach Hause benötigt.
Wenn der Hund in ein Land mit eigenen zusätzlichen veterinärrechtlichen Auflagen zurückkehrt, berücksichtigen Sie diese bereits vor der Abreise.
Fazit
Mit gut vorbereiteten Unterlagen ist die Reise mit Hund nach Österreich unkompliziert – besonders, wenn der Hund aus einem EU-Land einreist. Grundlage sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und das richtige Reisedokument.
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gilt ein strengeres Verfahren. Zusätzlich zum Gesundheitszeugnis kann je nach Herkunft des Hundes auch ein Titer-Test erforderlich sein.
Am wichtigsten ist, aus welchem Land der Hund kommt und wohin er zurückkehrt. Davon hängt ab, ob es sich um eine einfache Reise innerhalb der EU handelt oder um eine Einreise in die EU aus einem Drittland.
Häufige Fragen zur Reise mit Hund nach Österreich
Was braucht ein Hund für die Einreise nach Österreich?
In den meisten Fällen benötigt ein Hund für die Einreise nach Österreich einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und das richtige Reisedokument. Bei der Reise aus der EU ist das in der Regel der EU-Heimtierausweis. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern kann ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis und – je nach Herkunft des Hundes – auch ein Titer-Test erforderlich sein.
Reicht für die Reise nach Österreich der EU-Heimtierausweis allein aus?
Ja, wenn der Hund aus der EU reist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern reicht der EU-Heimtierausweis jedoch nicht aus, wenn ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis oder ein Titer-Test vorgeschrieben ist.
Ist bei der Rückkehr nach Österreich aus einem Nicht-EU-Land ein Titer-Test nötig?
Nicht immer. Wichtig ist der Titer-Test vor allem bei der Rückkehr aus einem nicht gelisteten Nicht-EU-Land. Bei der Rückkehr aus einem gelisteten Nicht-EU-Land ist er in der Regel nicht erforderlich.
Reichen dieselben Unterlagen auch bei der Durchreise durch Österreich?
Meist ja – sofern es sich um eine übliche Verbringung innerhalb der EU handelt. Wenn Sie jedoch aus einem Nicht-EU-Land über Österreich in die EU einreisen, beachten Sie, dass die Dokumenten- und Identitätskontrolle bereits am ersten Einreiseort in die EU stattfinden kann und nicht erst im Zielland.
Ist für die Einreise nach Österreich eine Behandlung gegen Echinokokken erforderlich?
Nein. Für die Einreise nach Österreich ist eine Echinokokkenbehandlung nicht vorgeschrieben.
