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Dänemark ist ein Land der Brücken, Inseln, Küstenstraßen, Fähren, Sandstrände und Orte, an denen sich der Alltag oft auf dem Fahrrad oder am Wasser abspielt. Für Reisen mit Hund kann es sehr angenehm sein – die Distanzen sind überschaubar, die Infrastruktur funktioniert gut und ans Meer, in Wälder oder kleinere Städte kommt man ohne großen Planungsaufwand.

Aus veterinärrechtlicher Sicht ist jedoch wichtig zu unterscheiden, um welche Art von Reise es geht. Etwas anderes ist die Einreise mit Hund nach Dänemark aus einem anderen EU-Land – und etwas anderes die Einreise nach Dänemark aus einem Nicht-EU-Staat. Im ersten Fall bewegen Sie sich innerhalb der einheitlichen EU-Regeln, im zweiten betritt der Hund die Europäische Union und es können mehr Dokumente nötig sein.

Dänemark hat zudem eigene Regeln, die nicht nur Impfung und Ausweis betreffen. Vor der Reise sollten Sie vor allem das Verbot bestimmter Hunderassen, praktische Aufenthaltsbedingungen und bei längerem Aufenthalt auch die Registrierung des Hundes prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Färöer und Grönland: Sie gehören zum Königreich Dänemark, haben beim Reisen mit Hund aber eigene Vorschriften – die dänischen Einreiseregeln lassen sich dort nicht einfach anwenden.

Dieser Artikel behandelt die übliche, nichtkommerzielle Reise eines Hundes, der mit seinem Halter oder einer bevollmächtigten Person unterwegs ist. Reist der Hund als Fracht, zum Verkauf, zum Halterwechsel oder in größerer Zahl, können andere Regeln gelten.

Kurzüberblick: Was ein Hund für die Reise nach Dänemark braucht

Für die Reise mit Hund nach Dänemark kommt es vor allem darauf an, woher der Hund kommt.

Reisen Sie aus einem anderen EU-Land, braucht der Hund:

  • einen Mikrochip oder eine ältere, gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde,
  • eine gültige Tollwutimpfung,
  • bei der ersten Tollwutimpfung eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen,
  • EU-Heimtierausweis.

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, sind außerdem zu beachten:

  • ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • eine Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise,
  • Einreise über eine zugelassene Einreisestelle für Reisende mit Heimtieren,
  • ein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper, wenn der Hund aus einem Land kommt, für das die EU ihn verlangt.

Dänemark gehört nicht zu den Ländern, die bei der Einreise mit Hund eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken verlangen. Diese Pflicht betrifft vor allem Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Prüfen Sie vor der Reise unbedingt, ob für Ihren Hund das dänische Verbot bestimmter Rassen oder deren Kreuzungen gilt.

Einreisebedingungen mit Hund nach Dänemark aus einem EU-Land

Wenn Sie aus einem anderen EU-Staat nach Dänemark reisen, bewegen Sie sich innerhalb der einheitlichen EU-Regeln für Hunde, Katzen und Frettchen.

Der Hund benötigt:

  • einen Mikrochip,
  • eine gültige Tollwutimpfung,
  • EU-Heimtierausweis.

Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt sein. Wurde der Hund erst nach einer bereits erfolgten Impfung gechippt, kann diese Impfung für Reisen als ungültig gelten.

Bei der Erstimpfung gegen Tollwut ist eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen einzuhalten. Erst danach gilt die Impfung für Reisen als gültig. Bei rechtzeitiger Auffrischung entfällt die 21-Tage-Frist.

Der EU-Heimtierausweis ist das zentrale Reisedokument des Hundes innerhalb der EU. Er enthält die Identifikation des Hundes, Angaben zum Halter, die Tollwutimpfung und gegebenenfalls weitere veterinärmedizinische Einträge.

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Einreise mit Hund nach Dänemark aus einem Nicht-EU-Land

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Dänemark, betritt er damit die Europäische Union. Es gelten dann die EU-Regeln für die Einfuhr von Hunden aus Drittländern, die strenger sind als bei Reisen zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Der Hund benötigt:

  • einen Mikrochip,
  • eine gültige Tollwutimpfung,
  • ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • eine Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise,
  • einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper, wenn er aus einem Land kommt, für das die EU ihn verlangt.

Das Gesundheitszeugnis stellt der amtliche Tierarzt im Abreiseland aus. Bei der Einreise in die EU ist das Zeugnis 10 Tage ab Ausstellung gültig. In dieser Frist muss der Hund an einer zugelassenen Einreisestelle – etwa am Flughafen, im Hafen oder an einem Grenzübergang – kontrolliert werden. Bei der Einreise per Schiff verlängert sich diese Frist um die Dauer der Überfahrt.

Nach erfolgreicher Kontrolle bei der Einreise in die EU kann das Zeugnis auch für die Weiterreise innerhalb der EU dienen – maximal jedoch 4 Monate oder bis zum Ablauf der Gültigkeit der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Wann ist ein serologischer Tollwut-Antikörpertest nötig?

Ein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper ist erforderlich, wenn die Einreise in die EU aus Ländern erfolgt, die die EU nicht als Länder mit erleichtertem Tollwutstatus einstuft.

Praktisch heißt das: Bei einigen Nicht-EU-Ländern reichen Mikrochip, Tollwutimpfung und Gesundheitszeugnis, bei anderen ist zusätzlich ein Titer-Test vorgeschrieben.

Der Test wird aus dem Blut des Hundes in einem zugelassenen Labor durchgeführt und muss auf eine gültige Tollwutimpfung folgen. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Dänemark reisen, prüfen Sie im Voraus immer, ob das Abreiseland zu den Ländern gehört, für die die EU den Titer-Test verlangt.

Reist der Hund aus der EU in ein Nicht-EU-Land und soll anschließend nach Dänemark oder in ein anderes EU-Land zurückkehren, prüfen Sie schon vor der Abreise, ob die EU für die Rückkehr aus diesem Land einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper verlangt. Wenn der Test für Ihre Route nötig ist, ist es am praktischsten, ihn noch vor der Abreise aus der EU durchführen zu lassen und das Ergebnis im EU-Heimtierausweis eintragen zu lassen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist der Titer-Test bei der Einreise eines Hundes in die EU zum Beispiel bei der Ankunft aus folgenden Ländern und Gebieten nicht erforderlich:

Großbritannien, Nordirland, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Australien, Neuseeland, Japan und Argentinien.

Dies ist keine vollständige Liste. Prüfen Sie vor der Reise stets die aktuelle Aufstellung der Länder und Gebiete, für die die EU keinen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper verlangt.

Wo findet die Kontrolle bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land statt?

Wenn ein Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Dänemark kommt, muss er über eine zugelassene Einreisestelle für Reisende mit Heimtieren einreisen. Dort werden die Unterlagen und die Identität des Hundes überprüft.

Bei Flugreisen ist dies in der Regel der Flughafen, über den Sie nach Dänemark einreisen. Bei Reisen per Schiff kann es ein Hafen sein und bei der Einreise auf dem Landweg ein zugelassener Grenzübergang. Prüfen Sie vorab, ob der von Ihnen geplante Einreiseort zu den zugelassenen Einreisestellen für Heimtiere gehört.

Wenn Sie über ein anderes EU-Land in die EU einreisen und erst anschließend nach Dänemark weiterreisen, erfolgt die Kontrolle im ersten EU-Land auf Ihrer Route. Die anschließende Weiterreise nach Dänemark ist dann bereits eine Bewegung innerhalb der EU.

Verbotene Hunderassen in Dänemark

Dänemark verbietet bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen. Das gilt nicht nur für Menschen, die in Dänemark leben, sondern auch für Reisende. Gehört Ihr Hund zu den verbotenen Rassen oder ist eine Kreuzung daraus, sollten Sie ihn nicht einmal für den Urlaub nach Dänemark mitnehmen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind in Dänemark folgende Rassen und deren Kreuzungen verboten:

Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Šarplaninac.

Bestehen Zweifel, ob ein Hund zu den verbotenen Rassen oder deren Kreuzungen gehört, kann die dänische Polizei verlangen, dass der Halter die Herkunft des Hundes nachweist. Bei Verstößen drohen sehr ernste Konsequenzen – die dänischen Behörden können im Extremfall sogar die Einschläferung des Hundes anordnen. Wenn Ihr Hund einer verbotenen Rasse ähnelt, klären Sie die Situation unbedingt vor der Reise und halten Sie Nachweise über die Herkunft bereit.

Färöer und Grönland: Es gelten nicht dieselben Regeln wie für Dänemark

Die Färöer und Grönland gehören zum Königreich Dänemark, haben beim Reisen mit Hund jedoch eigene Vorschriften. Sie lassen sich weder als normale Dänemark-Reise noch als einfache Bewegung innerhalb der EU betrachten.

Färöer

Auf die Färöer kann man mit Hund nicht einfach für einen kurzen Urlaub reisen. Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist im Wesentlichen Personen mit festem Wohnsitz auf den Färöern oder Menschen vorbehalten, die für einen längeren Aufenthalt dorthin umziehen. Die Einfuhr von Tieren für Aufenthalte unter drei Monaten, einschließlich Transit über die Färöer, ist nicht erlaubt.

Bei erlaubter Einfuhr sind eine gesonderte Importgenehmigung, Impfungen, der Gesundheitszustand und eine Behandlung gegen Parasiten zu regeln. Planen Sie eine Reise mit Hund auf die Färöer, klären Sie die Vorgaben direkt bei den färöischen Behörden. Die üblichen dänischen Einreiseregeln für Hunde reichen in diesem Fall nicht aus.

Grönland

Auch Grönland hat ein eigenes Regime. Für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze ist in der Regel zunächst eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde erforderlich, in die das Tier einreist, und anschließend eine Importgenehmigung der Greenland Representation in Kopenhagen.

Jede Kommune in Grönland kann eigene Regeln für Hunde und Katzen haben. Das bedeutet: Die Reise mit Hund nach Grönland muss individuell nach dem konkreten Aufenthaltsort geplant werden. Auch hier reichen die dänischen Einreiseregeln für Hunde nicht aus.

Wenn Ihr Hund bereits vor der Reise nach Grönland einen EU-Heimtierausweis hat, hilft das vor allem für die spätere Rückkehr nach Dänemark oder in ein anderes EU-Land; den eigentlichen Eintritt nach Grönland regeln jedoch die grönländischen Vorschriften.

Planen Sie mit Hund auch nach Schweden?

Die Öresundbrücke verbindet Dänemark mit Schweden bequem und schnell, doch bei der Einreise mit Hund gilt eine Besonderheit: Die Einreise nach Schweden muss dem schwedischen Zoll (Tullverket) gemeldet werden – auch bei einem normalen Ausflug. Die veterinärrechtlichen Regeln entsprechen denen in der EU: gültiger EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Schweden kennt außerdem kein Rasseverbot, verlangt aber, dass Hunde in der Natur vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.

Hinweis für Bornholm-Reisende: Wenn Sie zwischen Bornholm und dem restlichen Dänemark über Schweden reisen, muss der Hund die schwedischen Einreiseregeln erfüllen – nicht nur die dänischen.

Ausführlichere Einreisebedingungen mit Hund nach Schweden finden Sie im Artikel über das Reisen mit Hund nach Schweden.

Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Dänemark

Dänemark ist insgesamt ein angenehmes Reiseland mit Hund, doch die Regeln unterscheiden sich je nach Stadt, Unterkunft, Verkehrsunternehmen, Park, Strand und Jahreszeit.

In größeren Städten finden Sie Parks, Tierärzte, Zoofachgeschäfte und Unterkünfte, die Hunde zulassen. Gleichzeitig ist der Zutritt mit Hund zu Innenbereichen von Restaurants, Geschäften oder Museen nicht selbstverständlich. Terrassen, Parks, Natur und Uferwege sind in der Regel unkomplizierter als Innenräume.

Unterkünfte immer direkt bestätigen. Der Filter „haustierfreundlich“ im Buchungssystem allein reicht nicht. Klären Sie Größe des Hundes, Gebühren, ob der Hund allein im Zimmer bleiben darf und die Regeln für Gemeinschaftsbereiche.

Wenn Sie mit Hund länger als 4 Wochen in Dänemark bleiben, müssen Sie auch die Registrierung im Danish Dog Register veranlassen. Bei einem kurzen Urlaub betrifft Sie diese Pflicht meist nicht, bei längerem Aufenthalt sollten Sie sie jedoch nicht übersehen.

Dänemark hat Regeln zur Halterhaftung. Prüfen Sie während des Aufenthalts, ob Ihre Haftpflichtversicherung Schäden durch den Hund in Dänemark abdeckt. Bei längerem Aufenthalt oder unklarer Situation erkundigen Sie sich auch nach möglichen lokalen Versicherungspflichten, damit Sie das nicht erst vor Ort klären müssen.

An Stränden variieren die Regeln je nach Ort und Saison. Außerhalb der Hauptsaison ist der Aufenthalt mit Hund meist einfacher; in der Saison können zeitliche oder räumliche Beschränkungen gelten. Prüfen Sie daher vorab die Regeln des jeweiligen Strands.

Bei Reisen mit Zug, Fähre, Bus oder Metro beachten Sie die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Kleine Hunde in Transportboxen können anderen Bedingungen unterliegen als größere Hunde an der Leine. Planen Sie bei längeren Wegen ein, dass der Hund belebte Bahnhöfe, Bahnsteige und den öffentlichen Verkehr stressfrei meistert.

Wann mit der Vorbereitung beginnen

Bei einer Reise aus der EU

Reisen Sie aus einem anderen EU-Land nach Dänemark und Ihr Hund hat bereits einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, den EU-Heimtierausweis und gehört nicht zu den verbotenen Rassen, ist die Vorbereitung meist unkompliziert. Prüfen Sie vor allem die Gültigkeit der Impfung für den gesamten Aufenthalt inklusive Rückreise, die Regeln des Verkehrsunternehmens und eventuelle Vorgaben der Unterkunft.

Bei einer Reise aus einem Nicht-EU-Land

Wenn der Hund aus einem Nicht-EU-Land reist, beginnen Sie früher mit der Vorbereitung. Klären Sie, ob Sie einen serologischen Test benötigen, welches Gesundheitszeugnis verwendet wird, wer es bestätigt und über welche Stelle Sie nach Dänemark bzw. in die EU einreisen können.

Einen serologischen Test kann man nicht in letzter Minute erledigen. Die Blutentnahme erfolgt frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung. Die Auswertung im Labor dauert je nach Labor in der Regel von einigen Werktagen bis zu mehreren Wochen. Wenn der Test auf Ihrer Route erforderlich ist, kümmern Sie sich rechtzeitig vor der Reise darum.

Bei einer Reise auf die Färöer oder nach Grönland

Planen Sie eine Reise auf die Färöer oder nach Grönland, beginnen Sie nicht mit den üblichen dänischen Regeln. Prüfen Sie zuerst, ob die Einfuhr eines Hundes für Ihre Aufenthaltsart überhaupt möglich ist, kümmern Sie sich dann um Importgenehmigungen, lokale Vorgaben und die Rückreise.

Fazit

Die Reise mit Hund nach Dänemark ist bei Einreise aus der EU vergleichsweise einfach: Der Hund braucht einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis. Eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken ist bei der Einreise nach Dänemark nicht vorgeschrieben.

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, gelten die EU-Einfuhrregeln: Gesundheitszeugnis, Erklärung zum nichtkommerziellen Zweck, gegebenenfalls ein serologischer Test sowie die Einreise über eine zugelassene Einreisestelle.

Dänemark verbietet zudem bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen. Bei längerem Aufenthalt denken Sie auch an die Registrierung des Hundes und an eine Haftpflichtversicherung.

Für die Färöer und Grönland gelten eigene Regeln. Planen Sie Reisen mit Hund dorthin nicht nur nach den dänischen Vorgaben – prüfen Sie zuerst die lokalen Bedingungen und Importgenehmigungen.

Häufige Fragen zur Reise mit Hund nach Dänemark

Braucht der Hund für die Reise nach Dänemark einen Titer-Test?

Bei der Reise aus einem anderen EU-Land benötigen Sie keinen Titer-Test. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land hängt es davon ab, aus welchem Land der Hund kommt. Einige Länder gelten aus EU-Sicht als einfacher, bei anderen ist der serologische Test auf Tollwut-Antikörper Pflicht.

Verlangt Dänemark eine Behandlung gegen Echinokokken?

Nein. Dänemark gehört nicht zu den Ländern, die bei der Einreise mit Hund eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken verlangen. Diese Pflicht betrifft vor allem Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Darf ich mit einem Hund einer verbotenen Rasse nach Dänemark reisen?

Nein. Das dänische Verbot bestimmter Rassen gilt auch für Reisende. Gehört der Hund zu den verbotenen Rassen oder ist eine Kreuzung daraus, sollten Sie ihn nicht einmal für einen Kurzurlaub nach Dänemark mitnehmen.

Gelten für die Färöer und Grönland dieselben Regeln?

Nein. Die Färöer und Grönland gehören zum Königreich Dänemark, haben aber eigene Regeln für die Einreise mit Hund. Vor der Reise müssen die lokalen Bedingungen und mögliche Importgenehmigungen geklärt werden.