
Für Reisen mit Hund innerhalb der Europäischen Union gilt eine einfache Grundregel: Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung haben und über die erforderlichen Reisedokumente verfügen – in der Regel den EU‑Heimtierausweis (EU Pet Passport).
Bei Welpen gibt es jedoch eine Ausnahme, die oft für Verwirrung sorgt. Manche EU‑Länder lassen auch junge Hunde einreisen, deren Tollwutimpfung noch nicht vollständig gültig ist. Das heißt aber nicht, dass Sie mit einem Welpen ohne gültige Tollwutimpfung automatisch überall in Europa reisen können.
Ab wann ist die Tollwutimpfung gültig?
Die erste Tollwutimpfung darf ein Hund frühestens im Alter von 12 Wochen erhalten. Anschließend müssen mindestens 21 Tage vergehen, damit die Impfung für Reisen als gültig gilt.
In der Praxis heißt das: Ohne Ausnahmen kann ein Hund frühestens etwa ab der 15. Lebenswoche reisen.
Ausnahme für Welpen
Die EU erlaubt es den Mitgliedstaaten, selbst zu entscheiden, ob sie die Einreise von Welpen ohne vollständig gültige Tollwutimpfung zulassen.
Die Ausnahme kann zwei Situationen betreffen:
- Der Welpe ist jünger als 12 Wochen und konnte noch nicht gegen Tollwut geimpft werden,
- oder der Welpe ist 12 bis 16 Wochen alt, wurde bereits geimpft, aber seit der Impfung sind noch keine 21 Tage vergangen.
Solche Reisen sind nur in Länder möglich, die diese Ausnahme ausdrücklich zulassen.
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Welche Länder erlauben diese Ausnahme?
Nach aktuellen Angaben der Europäischen Kommission und des offiziellen EU‑Portals Your Europe erlauben bei nichtkommerziellen Reisen folgende Länder die Einreise junger Hunde ohne vollständig gültige Tollwutimpfung:
- Bulgarien
- Kroatien
- Tschechien
- Estland
- Finnland
- Litauen
- Luxemburg
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Schweiz
Umgekehrt erlauben viele beliebte Reiseländer diese Ausnahme nicht. Dazu zählen zum Beispiel Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Ungarn, Griechenland, die Niederlande, Belgien, Schweden, Norwegen, Irland, Malta und Nordirland.
Welche Voraussetzungen muss der Welpe erfüllen?
Auch wenn ein Land die Ausnahme zulässt, handelt es sich nicht um eine Reise „ohne Papiere“.
Der Welpe benötigt die entsprechenden Reisedokumente, und es muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- die Halterin oder der Halter erklärt, dass der Welpe seit seiner Geburt bis zur Reise nicht mit wildlebenden, für Tollwut empfänglichen Tieren in Kontakt gekommen ist,
- oder der Welpe reist mit seiner Mutter, von der er noch abhängig ist, und aus den Unterlagen der Mutter geht hervor, dass sie vor dem Wurf ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft wurde.
Achtung bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern
Diese Ausnahme gilt für Reisen innerhalb der EU, gegebenenfalls auch in einigen assoziierten Ländern.
Sie gilt nicht automatisch bei der Einreise in die EU aus einem Nicht‑EU‑Staat. Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass junge Hunde, Katzen und Frettchen ohne gültige Tollwutimpfung nicht aus einem Drittland in die EU verbracht werden dürfen.
Das ist besonders wichtig beim Import eines Welpen aus einem Land außerhalb der Europäischen Union oder bei der Rückkehr von einer längeren Reise außerhalb der EU.
Risiken beim Reisen mit einem ungeimpften Welpen
Aus praktischer Sicht gilt: Ein ungeimpfter Welpe hat noch keinen Schutz vor Tollwut. In vielen europäischen Ländern ist das Infektionsrisiko unter normalen Bedingungen gering, aber nicht null – insbesondere, wenn der Welpe unterwegs mit Wildtieren oder unbekannten Hunden in Kontakt kommt.
Deshalb lohnt es sich, die Reise so einfach wie möglich zu halten. Wenn Sie vor gültiger Impfung mit einem Welpen unterwegs sind, minimieren Sie den Kontakt mit fremden Tieren, lassen Sie ihn nicht frei in der Natur laufen und vermeiden Sie unnötig lange Strecken oder komplizierte Zwischenstopps. Eine solche Reise sollte die Ausnahme bleiben – nicht der Regelfall.
Fazit
Ja, es gibt EU‑Länder, in denen Sie mit einem Welpen reisen können, bevor die Tollwutimpfung vollständig gültig ist.
Es ist jedoch keine einheitliche Regel für ganz Europa. Jedes Land entscheidet selbst, und die Unterschiede sind groß. Vor einer Reise mit Welpen reichen daher die allgemeinen EU‑Vorgaben nicht aus. Prüfen Sie die Bestimmungen des Ziellandes – und auch die Regeln für die Rückreise nach Hause.
Bei Welpen ist der sicherste und praktischste Ansatz daher einfach: Wenn es nicht unbedingt sein muss, warten Sie, bis die Tollwutimpfung gültig ist. Das erspart Ihnen viel Unsicherheit bei der Reiseplanung und senkt zugleich die Risiken für den Welpen.
