
Nach Großbritannien kann man mit Hund ohne große Hürden reisen, und Hunde gehören dort zum Alltag. Wie bei jeder Reise mit Hund braucht es jedoch gute Planung und Kenntnis der Einreisebedingungen. Rechnen Sie vor allem mit den Pflichtdokumenten, der vorgeschriebenen Bandwurmbehandlung und damit, dass die Einreise mit Hund nur über zugelassene Routen und Beförderer möglich ist.
Zu Beginn ist es hilfreich, die Geografie zu klären. Das Vereinigte Königreich (UK) besteht aus Großbritannien und Nordirland. Großbritannien umfasst England, Schottland und Wales. Dieser Artikel behandelt die Reise mit Hund nach Großbritannien. Die Einreisebestimmungen für Nordirland folgen eigenen Regelungen; dazu gibt es einen separaten Beitrag.
Die Regeln in diesem Beitrag lassen sich nicht automatisch auf die britischen Überseegebiete anwenden, etwa Gibraltar, Bermuda oder die Kaimaninseln. Wenn Sie mit Hund in eines dieser Gebiete reisen, prüfen Sie die Einreisebedingungen gesondert.
Schneller Überblick je nach Abreiseland
Zur schnellen Orientierung gilt:
- bei Einreise aus einem EU‑Land sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU Pet Passport und in den meisten Fällen eine Bandwurmbehandlung erforderlich
- bei der Einreise aus Nordirland nach Großbritannien genügen Mikrochip und gültige Tollwutimpfung; ein Gesundheitszertifikat oder eine Bandwurmbehandlung sind auf dieser Strecke nicht erforderlich
- bei der Einreise aus einem Nicht‑EU‑Land wird in der Regel das Great Britain pet health certificate verwendet; je nach Land ist zusätzlich ein Tollwut‑Antikörpertest erforderlich
- für jede Route müssen Sie auch den Beförderer prüfen, da die Einreise mit Hund nur über zugelassene Routen und Beförderer möglich ist
Wie der EU Pet Passport in Großbritannien nach dem Brexit funktioniert
Der EU Pet Passport und seine Rolle nach dem Brexit sorgen oft für Verwirrung. Wichtig ist vor allem, zwei Situationen zu unterscheiden: Der Hund reist aus der EU nach Großbritannien ein – oder er lebt in Großbritannien und reist in Richtung EU.
Wenn Sie in der EU leben und Ihr Hund einen gültigen, in einem EU‑Land ausgestellten EU Pet Passport hat, können Sie ihn für die Einreise nach Großbritannien als Reisedokument verwenden. Der Pass muss korrekt ausgefüllt sein und eine gültige Tollwutimpfung enthalten. Die konkreten Einreisebedingungen einschließlich Bandwurmbehandlung erläutern wir weiter unten.
Anders ist die Lage für Einwohner Großbritanniens. Seit dem Brexit stellt Großbritannien keine EU Pet Passports mehr aus. Außerdem gilt seit April 2026: Bewohner von England, Schottland und Wales sollten für die Ausreise aus Großbritannien in die EU keinen EU Pet Passport mehr nutzen – auch dann nicht, wenn der Pass ursprünglich in der EU ausgestellt wurde. Stattdessen ist für Reisen von Großbritannien in die EU ein Animal Health Certificate zu verwenden, also ein vor der Abreise ausgestelltes veterinärmedizinisches Zertifikat.
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Einreisebestimmungen mit Hund aus der EU nach Großbritannien
Wenn Sie mit Hund aus einem EU‑Land nach England, Schottland oder Wales reisen, muss der Hund Folgendes haben:
- einen Mikrochip
- eine gültige Tollwutimpfung
- einen gültigen EU Pet Passport oder ein anderes anerkanntes Reisedokument
- eine Bandwurmbehandlung, sofern keine Ausnahme greift
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Handelt es sich um die erste Tollwutimpfung, ist nach der Impfung eine Wartefrist einzuhalten, bevor der Hund reisen darf.
Für Reisende aus der EU ist ein praktischer Punkt wichtig: Prüfen Sie vorab, ob die Tollwutimpfung während des gesamten Aufenthalts und für die Rückreise in die EU gültig bleibt. Läuft sie während der Reise ab, kann der Hund in Großbritannien nachgeimpft werden. Nach den aktuellen Regeln darf eine Tierärztin bzw. ein Tierarzt in Großbritannien die neue Tollwutimpfung jedoch nicht als gültigen Eintrag für Reisen in der EU in den EU Pet Passport eintragen. Bei der Rückkehr in die EU kann es in diesem Fall nötig sein, die neue Impfung über ein Animal Health Certificate zu deklarieren.
Bei der Einreise aus der EU ist auch die Beförderung selbst entscheidend. Mit Hund können Sie Großbritannien nicht über irgendeine beliebige Route erreichen – erlaubt sind nur für Heimtiere zugelassene Routen und Beförderer. In der Praxis geht es um Flugverkehr, Fähren und den Eurotunnel.
Pflicht zur Bandwurmbehandlung bei der Einreise nach Großbritannien
Bei Hunden ist vor der Einreise nach Großbritannien in den meisten Fällen eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis vorgeschrieben. Sie muss von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt verabreicht und im EU Pet Passport oder im entsprechenden Reisedokument des Hundes eingetragen werden.
Die Behandlung muss erfolgen:
- frühestens 120 Stunden vor der Einreise nach Großbritannien
- spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Großbritannien
Praktisch heißt das: Der Hund muss 1 bis 5 Tage vor Ankunft behandelt werden. Eine Tablette zu Hause ohne eine Tierärztin oder einen Tierarzt reicht nicht, denn maßgeblich ist auch der Eintrag in den Unterlagen.
Die Behandlung ist nicht erforderlich, wenn der Hund direkt aus folgenden Ländern bzw. Gebieten nach Großbritannien einreist:
- Finnland
- Irland
- Nordirland
- Malta
- Norwegen
Für Reisen aus den meisten anderen Ländern sollten Sie die Bandwurmbehandlung daher als festen Teil der Vorbereitung einplanen.
Einreise mit Hund nach Großbritannien aus Nordirland
Reisen Sie mit Hund aus Nordirland nach England, Schottland oder Wales, sind die Regeln einfacher als bei der Einreise aus den meisten anderen Ländern. Dabei gehen wir davon aus, dass sich der Hund bereits in Nordirland befindet und nur der Transfer nach Großbritannien erfolgt.
Der Hund muss Folgendes haben:
- einen Mikrochip
- eine gültige Tollwutimpfung
Für diese Strecke sind nicht erforderlich:
- Gesundheitszertifikat
- Bandwurmbehandlung
Praktisch bedeutet das: Reist der Hund direkt aus Nordirland nach Großbritannien ein, muss vor der Einreise kein Gesundheitszertifikat ausgestellt werden. Für diese Route gilt zudem keine Pflicht zur Bandwurmbehandlung.
Die Einreisebestimmungen für Nordirland folgen einem eigenen Regime; dazu gibt es einen separaten Artikel.
Einreise nach Großbritannien aus Nicht‑EU‑Ländern
Anders als in vielen Ländern sind die britischen Regeln stark davon abhängig, aus welchem Staat der Hund einreist. Für Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern genügt es daher nicht, nur die allgemeinen Bedingungen zu prüfen. Wichtig ist auch, ob das Abreiseland auf der britischen Liste der Länder mit vereinfachtem Verfahren steht – oder nicht.
Grundvoraussetzungen für die Einreise aus Nicht‑EU‑Ländern
In der Regel benötigt der Hund:
- einen Mikrochip
- eine gültige Tollwutimpfung
- ein veterinärmedizinisches Zertifikat für die Einreise nach Großbritannien
- eine Bandwurmbehandlung, sofern vorgeschrieben
- die Einreise nach Großbritannien über eine zugelassene Route und einen zugelassenen Beförderer
Diese Punkte bilden die Grundlage. Je nach Abreiseland können jedoch weitere Anforderungen hinzukommen.
Zusätzliche Bedingungen je nach Abreiseland
Für Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern unterscheidet Großbritannien zwischen Staaten auf der britischen Liste mit vereinfachtem Verfahren und solchen außerhalb dieser Liste.
Steht das Abreiseland auf der Liste, ist ein serologischer Tollwut‑Antikörpertest in der Regel nicht erforderlich. Dazu zählen etwa die USA, Kanada, Neuseeland, Japan, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, Argentinien oder Chile.
Steht das Abreiseland nicht auf der Liste, benötigt der Hund zusätzlich zu den Standardunterlagen einen serologischen Tollwut‑Antikörpertest. Das kann die Vorbereitung deutlich verlängern, da der Test korrekt terminiert und in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden muss.
„Vereinfachtes Verfahren“ bedeutet zudem nicht, dass in allen gelisteten Ländern exakt dieselben Bedingungen gelten. Es kann länderspezifische Zusatzanforderungen geben. Für Hunde aus dem malaysischen Festlandsgebiet gelten zum Beispiel besondere Regeln im Zusammenhang mit dem Nipah‑Virus. Prüfen Sie daher bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern stets die Bestimmungen für das konkrete Abreiseland.
Wozu das Great Britain pet health certificate dient
Bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern ist das zentrale Dokument in der Regel das Veterinärzertifikat für die Einreise nach Großbritannien. In den britischen Vorschriften heißt es Great Britain pet health certificate.
Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Hund die Einreisebedingungen für Großbritannien erfüllt. Es kann bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern verwendet werden – unabhängig davon, ob das Abreiseland auf der britischen Liste mit vereinfachtem Verfahren steht oder nicht.
Das Great Britain pet health certificate wird im Abreiseland beantragt. In der Praxis füllt bzw. bestätigt es eine befugte Tierärztin oder ein befugter Tierarzt, gegebenenfalls auch die zuständige Veterinärbehörde nach den Regeln des jeweiligen Landes. Das Zertifikat muss dem britischen Muster entsprechen. Beginnen Sie daher bei einer Tierarztpraxis im Abreiseland und klären Sie parallel, wer in diesem Land zur Ausstellung oder amtlichen Bestätigung berechtigt ist.
Zugelassene Routen, Beförderer und Dokumentenkontrolle
Nach Großbritannien dürfen Sie mit Hund nur über zugelassene Routen und Beförderer einreisen. Es reicht also nicht, Impfungen, Unterlagen und Bandwurmbehandlung in Ordnung zu haben. Entscheidend ist auch, wie Sie mit dem Hund ins Land gelangen.
In der Praxis geht es am häufigsten um zugelassene Routen durch den Eurotunnel, per Fähre oder per Flug. Beispiele sind Eurotunnel Le Shuttle auf der Strecke Calais/Coquelles – Folkestone, Fähren zu Häfen wie Dover, Portsmouth, Harwich oder Newcastle sowie Beförderer wie Brittany Ferries, DFDS Seaways, Irish Ferries, P&O Ferries oder Stena Line.
Im Flugverkehr reist ein normaler Hund in der Regel nicht in der Kabine nach Großbritannien, sondern als Fracht – und nur über einen zugelassenen Flughafen und mit einem zugelassenen Beförderer. Ebenso reicht es nicht, irgendeine Fähre zu buchen oder mit einem Privatboot aus einem beliebigen Land anzulegen.
Die Unterlagen können nicht nur bei der Einreise von der Grenzkontrolle geprüft werden, sondern oft schon vom Beförderer vor dem Boarding. Halten Sie daher für die Einreise nach Großbritannien den Nachweis des Mikrochips, die gültige Tollwutimpfung, das korrekte Reisedokument und die Bestätigung der Bandwurmbehandlung – sofern erforderlich – bereit.
Prüfen Sie vor der Reise stets, dass Ihre konkrete Route und Ihr Beförderer Heimtiere nach Großbritannien befördern dürfen. Die Liste der zugelassenen Routen kann sich ändern; manche Verbindungen verkehren nur saisonal.
Praktische Regeln für das Unterwegssein mit Hund in Großbritannien
Nach der Ankunft in Großbritannien empfehlen wir, auch die örtlichen Regeln für Hunde im öffentlichen Raum zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: Der Hund muss unter der Kontrolle der Halterin bzw. des Halters stehen. In Parks, an Stränden, in Naturräumen, im öffentlichen Verkehr oder in der Nähe von Nutztieren können eigene Beschränkungen gelten, etwa Leinenpflicht oder Betretungsverbote.
Selbstverständlich sind das Beseitigen von Hundekot und die Beachtung der Regeln von Unterkünften, Beförderern und öffentlichen Flächen. Besonderes Augenmerk gilt zudem den Vorschriften zu verbotenen oder regulierten Hunderassen bzw. -typen. Reisen Sie mit einem Hund, der unter eine regulierte Kategorie fallen könnte, klären Sie die Bedingungen vorab.
Zusammenfassung der Einreise mit Hund nach Großbritannien
Die Reise mit Hund nach Großbritannien ist gut machbar, wenn Sie die Regeln entsprechend Ihrem Abreiseland im Voraus prüfen. Die Basis sind in den meisten Fällen Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und das passende Reisedokument – bei Reisen aus der EU meist der EU Pet Passport, bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern in der Regel das Great Britain pet health certificate.
In den meisten Fällen ist zudem eine Bandwurmbehandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise einzuplanen. Ebenso wichtig ist die Prüfung der zugelassenen Route und des Beförderers, denn die Einreise mit Hund ist nach Großbritannien nicht auf beliebigem Weg möglich.
