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Rumänien ist ein großes und vielfältiges Land, das mit historischen Städten, den Karpaten, Transsilvanien, dem Donau-Delta und der Schwarzmeerküste lockt. Für Reisen mit Hund ist vor allem wichtig: Rumänien ist Mitglied der EU.

Wenn Sie mit Hund aus einem anderen EU-Land reisen, gelten die EU-Standardregeln: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis. Kommt der Hund jedoch aus einem Nicht-EU-Land nach Rumänien, handelt es sich um die Einreise in die Europäische Union und die Regeln sind strenger.

In diesem Artikel geht es um eine übliche, nichtkommerzielle Reise mit einem Hund, der mit seiner Halterin oder seinem Halter oder einer beauftragten Person unterwegs ist. Reist ein Hund als Fracht, zum Verkauf, mit Halterwechsel oder in einer größeren Tiergruppe, können andere Regeln gelten.

Schneller Überblick: Was braucht Ihr Hund für die Reise nach Rumänien

Für die Reise mit Hund nach Rumänien ist vor allem entscheidend, woher der Hund einreist.

Wenn Sie aus einem anderen EU-Land einreisen, braucht Ihr Hund:

  • Mikrochip oder ältere gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • bei der ersten Tollwutimpfung eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen,
  • EU-Heimtierausweis.

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, müssen Sie außerdem Folgendes beachten:

  • ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • eine Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise,
  • Einreise über eine zugelassene Eingangsstelle für Reisende mit Heimtieren,
  • einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper, wenn der Hund aus einem Land kommt, für das die EU ihn verlangt.

Rumänien gehört nicht zu den Ländern, die bei der Einreise eines Hundes eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken verlangen. Diese Pflicht betrifft vor allem Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Einreise mit Hund nach Rumänien aus einem EU-Land

Wenn Sie aus einem anderen EU-Land nach Rumänien reisen, gelten die einheitlichen EU-Regeln für Hunde, Katzen und Frettchen.

Der Hund muss Folgendes haben:

  • Mikrochip,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • EU-Heimtierausweis.

Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden. Wurde der Hund vor der Kennzeichnung geimpft, kann diese Impfung für Reisen als ungültig gelten.

Bei der ersten Tollwutimpfung ist eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen einzuhalten. Erst danach gilt die Impfung für Reisen als gültig. Bei rechtzeitiger Wiederimpfung entfällt die 21-Tage-Frist.

Der EU-Heimtierausweis ist das zentrale Reisedokument für Reisen innerhalb der EU. Er enthält die Identifizierung des Hundes, Angaben zur Halterin oder zum Halter, die Tollwutimpfung und gegebenenfalls weitere tierärztliche Einträge.

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Einreise mit Hund nach Rumänien aus einem Nicht-EU-Land

Kommt der Hund aus einem Drittstaat nach Rumänien, betritt er die Europäische Union. In diesem Fall gelten die EU-Regeln für die Einreise von Hunden aus Drittstaaten, die strenger sind als bei Reisen zwischen Mitgliedstaaten.

Der Hund muss Folgendes haben:

  • Mikrochip,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • eine Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise,
  • einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper, wenn er aus einem Land kommt, für das die EU ihn verlangt.

Das veterinäramtliche Gesundheitszeugnis wird von einer amtlichen Tierärztin/einem amtlichen Tierarzt im Abreiseland ausgestellt. Bei der Einreise in die EU ist es 10 Tage ab Ausstellung gültig. In diesem Zeitraum muss der Hund an einer zugelassenen Eingangsstelle, zum Beispiel am Flughafen, im Hafen oder am Grenzübergang, kontrolliert werden. Bei einer Schiffsreise verlängert sich diese Frist um die Dauer der Überfahrt.

Nach erfolgreicher Kontrolle bei der Einreise in die EU kann das Zeugnis auch für weitere Reisen innerhalb der EU dienen – maximal jedoch 4 Monate oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Einreise mit Hund nach Rumänien aus der Ukraine, Moldau oder Serbien

Bei Rumänien lohnt sich ein gesonderter Blick auf die Landrouten aus Nicht-EU-Ländern. Das betrifft vor allem Strecken aus der Ukraine, aus der Moldau und aus Serbien.

Wenn der Hund aus einem dieser Länder nach Rumänien einreist, ist das aus veterinärrechtlicher Sicht eine Einreise in die Europäische Union aus einem Drittstaat. Es genügt daher nicht, nur auf das Ziel Rumänien zu schauen. Entscheidend ist, ob der Hund eine gültige Tollwutimpfung, die richtigen Papiere und gegebenenfalls den Serologietest entsprechend dem Land, aus dem er kommt, hat.

Für solche Routen prüfen Sie im Voraus vor allem:

  • ob der konkrete Grenzübergang zu den zugelassenen Eingangsstellen für Heimtiere gehört,
  • ob der Hund je nach Herkunfts- oder Aufenthaltsland einen Titer-Test benötigt,
  • ob Sie den EU-Heimtierausweis oder ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnis verwenden,
  • die Regeln der Transitländer entlang der Route.

Rumänien ist bei Reisen aus dem Osten häufig das erste EU-Einreiseland. Das heißt: Erfolgt der Eintritt in die EU über Rumänien, findet die Dokumenten- und Identitätskontrolle genau dort statt.

Bei der Einreise aus der Ukraine berücksichtigen Sie außerdem die aktuelle Lage an der Grenze und die Verfügbarkeit einzelner Übergänge. Diese können sich je nach Sicherheitslage und Betrieb ändern – prüfen Sie den Status daher vor der Abreise.

Wann ist ein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper nötig

Ein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper ist bei der Einreise in die EU aus Ländern erforderlich, die die EU nicht als Länder mit vereinfachten Tollwutregelungen einstuft.

Praktisch bedeutet das: Bei einigen Nicht-EU-Ländern reichen Mikrochip, Tollwutimpfung und Gesundheitszeugnis, bei anderen ist zusätzlich ein Titer-Test vorgeschrieben.

Der Test wird aus einer Blutprobe des Hundes in einem zugelassenen Labor durchgeführt und muss an eine gültige Tollwutimpfung anschließen. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Rumänien reisen, prüfen Sie vorab immer, ob das Abreiseland zu den Ländern gehört, für die die EU den Titer-Test verlangt.

Reist ein Hund aus der EU in ein Nicht-EU-Land und soll anschließend nach Rumänien oder in ein anderes EU-Land zurückkehren, klären Sie bereits vor der Reise, ob die EU bei der Rückkehr aus diesem Land einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper fordert. Falls der Test für Ihre Route nötig ist, ist es am praktischsten, ihn noch vor der Ausreise aus der EU durchführen zu lassen und das Ergebnis im EU-Heimtierausweis eintragen zu lassen.

Wo findet die Kontrolle bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land statt

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Rumänien, muss er über eine zugelassene Eingangsstelle für Reisende mit Heimtieren einreisen. Dort werden die Papiere und die Identität des Hundes kontrolliert.

Bei Flugreisen ist das in der Regel der internationale Flughafen, über den Sie nach Rumänien einreisen. Auf dem Landweg kann es ein zugelassener Grenzübergang sein, bei der Seereise der Hafen. Prüfen Sie vorab, ob der von Ihnen gewählte Ort zu den zugelassenen Eingangsstellen für Heimtiere in Rumänien gehört.

Wenn Sie in die EU über ein anderes Land als Rumänien einreisen und erst danach nach Rumänien weiterfahren, findet die Kontrolle im ersten EU-Land Ihrer Route statt. Die Weiterreise nach Rumänien ist dann bereits eine Bewegung innerhalb der EU.

Rückreise mit Hund aus Rumänien

Für die Rückkehr eines Hundes aus Rumänien ist nicht Rumänien maßgeblich, sondern das Land, in das der Hund zurückreist. Prüfen Sie daher vorab, welche Unterlagen Ihr Hund für die Rückkehr nach Hause braucht.

Rückkehr innerhalb der EU

Kehrt der Hund aus Rumänien in ein anderes EU-Land zurück, handelt es sich um eine Bewegung innerhalb der Union. In der Praxis braucht der Hund vor allem:

  • Mikrochip,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • EU-Heimtierausweis.

Erfüllt der Hund die Standardregeln der EU und bleibt die Tollwutimpfung während des Aufenthalts gültig, ist die Rückreise administrativ meist unkompliziert.

Rückkehr in ein Nicht-EU-Land

Reist der Hund aus Rumänien in ein Nicht-EU-Land zurück, gelten die Bestimmungen des Ziellandes. Dieses kann zum Beispiel verlangen:

  • ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnis,
  • Einfuhrdokumentation,
  • die Einreise über eine bestimmte Kontrollstelle,
  • einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper,
  • weitere Behandlungen oder Bescheinigungen.

Bei Reisen außerhalb der EU genügt es daher nicht, nur die Einreise nach Rumänien zu planen. Klären Sie bereits vor der Abreise, was Ihr Hund für die Rückreise benötigt.

Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Rumänien

Rumänien kann mit Hund sehr angenehm sein, die Bedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Region, Saison, Unterkunftsart und konkretem Ort.

In größeren Städten und touristischen Gebieten finden Sie Tierärztinnen und Tierärzte, Zoofachgeschäfte sowie Unterkünfte, die Hunde akzeptieren. Den Zutritt mit Hund in Innenräume von Restaurants, Geschäften oder Sehenswürdigkeiten sollten Sie jedoch nicht als selbstverständlich ansehen.

Bestätigen Sie die Unterkunft immer direkt. Ein bloßer „Haustierfreundlich“-Filter im Buchungssystem reicht nicht. Klären Sie die Hundegröße, eventuelle Gebühren, ob Ihr Hund allein im Zimmer bleiben darf, und die Regeln für Gemeinschaftsbereiche.

Beim Reisen durch Rumänien denken Sie auch an streunende Hunde, vor allem außerhalb der touristischsten Gebiete und in kleineren Städten oder auf dem Land. Meist bleibt alles problemlos, dennoch sollten Sie Ihren eigenen Hund unter Kontrolle halten und ihn nicht unkontrolliert auf fremde Tiere zulaufen lassen.

In den Bergen, Nationalparks und Schutzgebieten prüfen Sie die Regeln des jeweiligen Ortes. Mancherorts sind Hunde nur an der Leine erlaubt, andernorts gibt es Beschränkungen für bestimmte Wege oder geschützte Zonen.

Bei Reisen in wärmeren Monaten besprechen Sie mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt auch den Schutz vor Zecken, Flöhen, Mücken und durch Insekten übertragene Krankheiten. In einigen Regionen des Balkans und Südosteuropas kann auch eine Prophylaxe gegen Leishmaniose sinnvoll sein.

Wann mit der Vorbereitung beginnen

Bei Einreise aus der EU

Reisen Sie aus einem anderen EU-Land nach Rumänien und Ihr Hund hat bereits Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis, ist die Vorbereitung meist einfach. Prüfen Sie vor allem die Gültigkeit der Impfung für die gesamte Reisedauer einschließlich der Rückreise sowie die Regeln des Beförderers.

Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land

Reist der Hund aus einem Nicht-EU-Land, beginnen Sie früher mit der Vorbereitung. Klären Sie, ob Sie einen serologischen Test benötigen, welches Gesundheitszeugnis verwendet wird, wer es bestätigt und über welche zugelassene Eingangsstelle Sie nach Rumänien beziehungsweise in die EU einreisen können.

Ein serologischer Test lässt sich nicht in letzter Minute erledigen. Die Blutentnahme erfolgt frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung. Die Bearbeitung der Probe im Labor dauert je nach Labor in der Regel von einigen Werktagen bis zu mehreren Wochen. Ist der Test für Ihre Route erforderlich, kümmern Sie sich rechtzeitig vor der Reise darum.

Fazit

Die Reise mit Hund nach Rumänien ist bei Einreise aus der EU recht unkompliziert. Der Hund braucht einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis. Eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken ist bei der Einreise nach Rumänien nicht vorgeschrieben.

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, müssen die EU-Einreisebestimmungen beachtet werden: Gesundheitszeugnis, Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise, gegebenenfalls Serologietest und Einreise über eine zugelassene Eingangsstelle.

Bei Reisen aus der Ukraine, Moldau, Serbien oder einem anderen Nicht-EU-Land beachten Sie, dass Rumänien das erste EU-Einreiseland auf der Route sein kann. In diesem Fall werden die EU-Einreiseformalitäten direkt bei der Einreise nach Rumänien erledigt.

Neben den Unterlagen denken Sie auch an die praktische Seite der Reise. Prüfen Sie die Regeln des Beförderers, der Unterkunft, in den Bergen und Schutzgebieten sowie die lokalen Vorschriften für das Unterwegssein mit Hund.

Häufige Fragen zur Reise mit Hund nach Rumänien

Braucht der Hund für die Reise nach Rumänien einen Titer-Test?

Bei der Einreise aus einem anderen EU-Land benötigen Sie keinen Titer-Test. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land kommt es darauf an, aus welchem Land der Hund einreist. Manche Länder haben aus EU-Sicht ein erleichtertes Regime, bei anderen ist der serologische Test auf Tollwut-Antikörper verpflichtend.

Verlangt Rumänien eine Behandlung gegen Echinokokken?

Nein. Rumänien gehört nicht zu den Ländern, die bei der Einreise eines Hundes eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken verlangen. Diese Pflicht betrifft vor allem Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Reicht bei der Einreise aus der EU nach Rumänien der EU-Heimtierausweis?

Ja, bei einer üblichen nichtkommerziellen Reise aus einem anderen EU-Land ist der EU-Heimtierausweis das grundlegende Reisedokument des Hundes. Der Hund muss außerdem gechippt und gegen Tollwut gültig geimpft sein.

Was, wenn ich mit meinem Hund aus der Ukraine oder Moldau nach Rumänien reise?

Aus EU-Sicht handelt es sich um eine Einreise aus einem Drittstaat. Entsprechend müssen die Regeln für die Einreise aus Drittstaaten erfüllt und über eine zugelassene Eingangsstelle eingereist werden. Prüfen Sie vor der Reise auch den aktuellen Status des konkreten Grenzübergangs.