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Irland ist ein Inselstaat im Nordwesten Europas, bekannt für grüne Landschaften, eine dramatische Atlantikküste, mittelalterliche Burgen und lebendige Städte wie Dublin, Cork oder Galway. Für Reisende mit Hund ist wichtig zu wissen: Obwohl Irland zur EU gehört, gibt es eine entscheidende Besonderheit – die Behandlung gegen Echinokokken. Das heißt, selbst bei einer normalen Reise aus einem anderen EU-Land reicht es nicht, nur an Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis zu denken.

In diesem Artikel geht es um Irland / Republic of Ireland, nicht um Nordirland. Nordirland gehört zum Vereinigten Königreich und hat eigene praktische Regelungen.

Bei einer üblichen, nichtkommerziellen Reise mit Hund nach Irland sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, ein korrektes Reisedokument und bei Hunden zusätzlich die Echinokokken-Behandlung die Grundlage. Wenn der Hund aus einem Nicht-EU-Land einreist, kommen ein Veterinärgesundheitszeugnis, ggf. ein Titer-Test und die Einreise über einen festgelegten Kontrollpunkt hinzu.

Auch an die Rückreise sollten Sie denken, denn das Zielland kann deutlich andere Vorgaben haben als Irland selbst.

In diesem Artikel geht es um die übliche nichtkommerzielle Reise mit einem Hund, der seinen Halter oder eine beauftragte Person begleitet. Reist der Hund als Fracht, wird verkauft, wechselt den Besitzer oder reisen mehrere Tiere gemeinsam, können andere Regeln gelten.

Schneller Überblick: Was braucht der Hund für die Reise nach Irland

Für die Einreise nach Irland ist zunächst entscheidend, ob der Hund aus einem EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land kommt. Bei Hunden ist außerdem die Echinokokken-Behandlung zentral – sie ist bei der Einreise nach Irland verpflichtend.

Wenn Sie aus einem EU-Land einreisen

Für die Einreise nach Irland benötigen Sie insbesondere:

  • Mikrochip oder ältere, gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • EU-Heimtierausweis,
  • Echinokokken-Behandlung im Pass eingetragen.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land einreisen

Für die Einreise nach Irland benötigen Sie insbesondere:

  • Mikrochip,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • amtliches Veterinärgesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise,
  • Echinokokken-Behandlung,
  • bei manchen Ländern zusätzlich ein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut,
  • Einreise über einen zugelassenen Kontrollpunkt in Irland.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern müssen Hunde, Katzen und Frettchen über die dafür vorgesehenen Grenzübergänge für Reisende mit Tieren einreisen; dort werden Dokumente und Identität kontrolliert. Das irische DAFM nennt als Einreisepunkte unter anderem Dublin Airport, Dublin Port, Cork Airport, Shannon Airport, Ringaskiddy Port und Rosslare Europort.

Irische Veterinärbehörde

Für die Regeln zur Einreise mit Heimtieren nach Irland ist das Department of Agriculture, Food and the Marine (DAFM) verantwortlich. Irland betreibt außerdem das eigene Portal Pet Travel, über das sich die genauen Anforderungen je nach Abreiseland ermitteln lassen.

Das DAFM weist zudem darauf hin, dass alle nach Irland einreisenden Hunde die EU-Vorgaben für den Heimtierverkehr erfüllen müssen und dass bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern die Dokumentenkontrolle am Einreiseort im Voraus zu organisieren ist.

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Einreisebedingungen für Hunde aus einem EU-Land

Reisen Sie aus einem anderen EU-Land nach Irland, handelt es sich um eine Reise innerhalb der EU. In diesem Fall braucht der Hund:

  • Mikrochip oder ältere, gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • EU-Heimtierausweis,
  • Echinokokken-Behandlung.

Bei der ersten Tollwutimpfung gilt eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen. Besteht eine lückenlos gültige Folgeimpfung, entfällt eine weitere Wartezeit.

Bei Reisen innerhalb der EU ist in der Regel kein Veterinärgesundheitszeugnis nötig, sofern der Hund einen ordnungsgemäßen EU-Heimtierausweis hat und die übrigen Bedingungen erfüllt.

Irland ist innerhalb der EU jedoch speziell, weil es bei Hunden die Echinokokken-Behandlung verlangt. Verlassen Sie sich daher bei einer Reise nach Irland nicht nur auf die allgemeinen EU-Regeln.

Einreisebedingungen für Hunde aus einem Nicht-EU-Land

Reist ein Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Irland ein, bedeutet das zugleich die Einreise in die Europäische Union. Hier gilt ein strengeres Verfahren.

Zur Einreise benötigen Sie insbesondere:

  • Mikrochip,
  • gültige Tollwutimpfung,
  • amtliches Veterinärgesundheitszeugnis, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt im Abreiseland,
  • Erklärung zum nichtkommerziellen Charakter der Reise,
  • Echinokokken-Behandlung,
  • bei manchen Ländern zusätzlich ein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut,
  • Einreise über einen zugelassenen Kontrollpunkt.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern muss der Hund über einen festgelegten Grenzpunkt für Reisende mit Tieren ankommen und eine Dokumenten- und Identitätskontrolle durchlaufen. In Irland gehören dazu unter anderem Dublin Airport, Dublin Port, Shannon Airport, Cork Airport, Ringaskiddy Port und Rosslare Europort.

Das DAFM führt außerdem aus, dass bei Anreise aus einem Nicht-EU-Land die Einreise im Voraus anzukündigen ist und die veterinärbehördliche Dokumentenkontrolle bei Einreise abgesprochen sein muss.

Mikrochip

Der Mikrochip ist die Grundvoraussetzung für die Einreise eines Hundes nach Irland. Er muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein, die für die Reise verwendet wird.

Wurde der Hund vor der Kennzeichnung per Mikrochip geimpft, kann diese Impfung für die Reise unter Umständen nicht anerkannt werden.

Sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern ist der Mikrochip zentral, weil er den Hund eindeutig mit Ausweis, Gesundheitszeugnis und Impfeinträgen verknüpft.

Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für die Reise mit Hund nach Irland.

Prüfen Sie vor der Reise insbesondere:

  • ob die Impfung am Einreisetag noch gültig ist,
  • ob sie nach der Kennzeichnung mit dem Mikrochip erfolgt ist,
  • ob Sie den korrekt ausgefüllten Impfnachweis mitführen,
  • ob seit der Erstimpfung mindestens 21 Tage vergangen sind.

Bei Einreise aus einem EU-Land oder einem gelisteten Nicht-EU-Land genügt die Tollwutimpfung zusammen mit den übrigen Unterlagen in der Regel. Bei einem nicht gelisteten Drittland ist zusätzlich ein Titer-Test erforderlich.

Echinokokken-Behandlung

Das ist die wichtigste länderspezifische Auflage für Reisen mit Hund nach Irland.

Der Hund muss vor der Einreise nach Irland gegen Echinokokken behandelt werden. Die Behandlung muss von einem Tierarzt vorgenommen und im EU-Heimtierausweis oder im Veterinärgesundheitszeugnis eingetragen sein. Für Hunde ist diesen Schritt bei der Einreise nach Irland verpflichtend; bei der Ausreise aus Irland in andere EU-Länder ist laut DAFM keine Echinokokken-Behandlung vorgeschrieben.

In der Praxis gilt für Irland das Zeitfenster von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise. Planen Sie die Behandlung daher exakt nach dem Zeitpunkt der Ankunft – nicht nur nach dem Abreisedatum.

Reisen Sie mit Auto oder Fähre durch mehrere Länder, denken Sie daran, dass die Uhr bis zur Einreise nach Irland läuft. Eine zu früh oder zu spät durchgeführte Behandlung kann Probleme bereiten.

Veterinärgesundheitszeugnis für die Einreise nach Irland

Das Veterinärgesundheitszeugnis ist bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land erforderlich. Es muss im Abreiseland von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt werden und ist bei der Einreise in die EU zeitlich befristet.

Nach EU-Regeln ist das Zeugnis ab Ausstellungsdatum 10 Tage für die Einreise in die EU gültig. Bei der Seereise kann sich diese Frist um die Dauer der Überfahrt verlängern. Nach der Einreise kann das Zeugnis für eine begrenzte Zeit auch für weitere Reisen innerhalb der EU dienen, sofern die Tollwutimpfung gültig bleibt.

Reist der Hund aus einem EU-Land, ersetzt der EU-Heimtierausweis das Gesundheitszeugnis.

Wann ist ein Titer-Test erforderlich

Ein Titer-Test auf Antikörper gegen Tollwut ist für die Reise nach Irland nicht auf jeder Route nötig. Entscheidend ist vor allem, aus welchem Land der Hund anreist.

Bei Einreise aus einem EU-Land

In der Regel nicht erforderlich.

Bei Einreise aus einem gelisteten Nicht-EU-Land

In der Regel nicht erforderlich. Typische Beispiele sind Reisen aus den USA, dem Vereinigten Königreich oder Kanada; diese zählen zu den von der EU gelisteten Ländern ohne verpflichtenden Titer-Test.

Bei Einreise aus einem nicht gelisteten Nicht-EU-Land

Der Titer-Test ist verpflichtend. Er muss nach der Tollwutimpfung in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden; vor der Einreise in die EU ist die entsprechende Wartezeit nach EU-Vorgaben einzuhalten.

Lebt der Hund gewöhnlich in der EU, reist in ein nicht gelistetes Land und soll später nach Irland oder in ein anderes EU-Land zurückkehren, ist es am praktikabelsten, den Titer-Test noch vor der Ausreise aus der EU durchführen zu lassen und das Ergebnis im EU-Heimtierausweis eintragen zu lassen.

Reisen mit Hund zwischen Irland und Nordirland

Nordirland ist Teil des Vereinigten Königreichs, das die EU nach dem Brexit verlassen hat. Für Reisen mit Heimtieren gilt Nordirland jedoch weiterhin nach EU-Regeln – obwohl es kein Mitglied mehr ist. Das ist eine ungewöhnliche Situation, mit der Reisende nicht unbedingt rechnen.

Die praktische Folge ist einfach: Die Bewegung von Hunden zwischen Irland und Nordirland erfolgt ohne veterinärbehördliche Kontrollen und ohne zusätzliche Dokumente über den EU-Heimtierausweis mit gültigem Mikrochip und Tollwutimpfung hinaus. DAERA (die Veterinärbehörde Nordirlands) weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anforderungen für den Verkehr von Tieren zwischen beiden Teilen der Insel nicht geändert haben. Eine Echinokokken-Behandlung ist für diesen Grenzübertritt nicht erforderlich.

Ein Einwohner Nordirlands hat beim Reisen mit Hund die gleichen Rechte wie ein EU-Bürger. Tierärzte in Nordirland dürfen EU-Heimtierausweise ausstellen; diese sind für Reisen nach Irland und in alle anderen EU-Länder ohne Einschränkungen gültig. Ein Hund mit einem in Nordirland ausgestellten EU-Heimtierausweis kann somit in demselben vereinfachten Verfahren in die EU einreisen wie ein Hund aus jedem Mitgliedstaat.

Eine andere Situation besteht bei der Reise von Großbritannien nach Nordirland – sie folgt eigenen Regeln und ist nicht Gegenstand dieses Artikels.

Mit Fähre oder Flugzeug mit Hund nach Irland

Irland ist ein Inselstaat; bei einer Reise mit Hund geht es daher nicht nur um Veterinärvorgaben, sondern auch um die Logistik der Anreise.

Beim Fliegen prüfen Sie stets die Regeln der jeweiligen Airline. Das DAFM hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Beförderung von Hunden oder Katzen in der Kabine oder als aufgegebenes Gepäck, die endgültige Entscheidung liegt aber bei der Fluggesellschaft.

Auf der Fähre gelten je nach Verbindung unterschiedliche Regeln. Manche Reedereien bieten Kabinen für Reisende mit Tieren, ausgewiesene Tierbereiche an Bord oder das Vorgehen, dass der Hund während der Überfahrt im Auto bleibt. Auf längeren Routen ist das vor allem im Hinblick auf den Komfort des Hundes, Pausen und Wasserzugang wichtig.

Reist der Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Irland, reicht es nicht, nur den Beförderer zu wählen. Prüfen Sie außerdem, ob der konkrete Hafen oder Flughafen zu den zugelassenen Einreiseorten zählt und ob die Kontrolle im Voraus vereinbart ist.

Rückreise aus Irland

Für die Rückreise eines Hundes aus Irland ist nicht Irland maßgeblich, sondern das Land, in das er zurückkehrt.

Rückreise aus Irland in ein EU-Land

Kehrt ein Hund aus Irland in ein anderes EU-Land zurück und ist die Reise ordnungsgemäß nach EU-Regeln erfolgt, ist die Rückkehr meist administrativ unkompliziert. Grundlage bleiben Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis.

Wichtig: Bei der Ausreise aus Irland in ein anderes EU-Land fordert das DAFM keine Echinokokken-Behandlung. Sie ist speziell bei der Einreise des Hundes nach Irland relevant, nicht automatisch bei der Ausreise.

Rückreise aus Irland in ein Nicht-EU-Land

Bei der Rückkehr aus Irland in ein Nicht-EU-Land sollten Sie die Regeln des Ziellandes prüfen. Manche Staaten verlangen ein Gesundheitszeugnis, eine Einfuhrgenehmigung, eine Parasitenbehandlung, zusätzliche Impfungen, die Einreise über einen bestimmten Grenzpunkt oder eigene Formulare beziehungsweise eine Vorabankündigung der Ankunft.

Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Irland

Für viele Reisende mit Hund ist Irland eine Mischung aus Stadt, Küste, ländlichen Gegenden und längeren Autofahrten. Die praktische Seite des Aufenthalts hängt daher vor allem davon ab, ob Sie in Dublin bleiben, an der Küste unterwegs sind oder über Häfen und Fähren weiterreisen.

Bestätigen Sie Ihre Unterkunft immer direkt. Ein einfacher „pet friendly“-Filter im Buchungssystem reicht nicht. Klären Sie Größe des Hundes, Regeln für Zimmer und Gemeinschaftsbereiche, mögliche Gebühren sowie die Frage, ob der Hund alleine im Zimmer bleiben darf.

Planen Sie einen längeren Roadtrip, etwa an der Westküste, denken Sie an Wetter, Wind, Regen und längere Etappen zwischen den Unterkünften. Bei Fährverbindungen klären Sie im Voraus, wo der Hund während der Überfahrt untergebracht ist.

In größeren Städten wie Dublin, Cork oder Galway ist die tierärztliche Versorgung in der Regel gut erreichbar. Bei längeren Strecken durchs Landesinnere oder in entlegeneren Teilen der Insel lohnt es sich, im Voraus mindestens eine Tierarztpraxis in der jeweiligen Region zu notieren.

Wann mit der Vorbereitung beginnen

Reisen Sie aus der EU und hat der Hund bereits Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis, ist die Vorbereitung meist unkompliziert. Für Irland dürfen Sie jedoch die rechtzeitige Echinokokken-Behandlung nicht vergessen.

Reisen Sie aus einem Nicht-EU-Land, beginnen Sie früher. Prüfen Sie:

  • ob Sie einen Titer-Test benötigen,
  • welches Gesundheitszeugnis erforderlich ist,
  • über welchen Einreiseort der Hund nach Irland kommt,
  • wie und wann die Dokumentenkontrolle bei der Einreise reserviert wird,
  • wann die Ankunft vorab gemeldet werden muss,
  • und was der Hund für die Rückreise nach Hause benötigt.

Fazit

Eine Reise mit Hund nach Irland ist mit den richtigen Unterlagen gut machbar, hat aber eine entscheidende Besonderheit: die Echinokokken-Behandlung. Sie ist auch bei der Einreise aus einem anderen EU-Land erforderlich.

Bei Einreise aus der EU sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis und die korrekt getimte Echinokokken-Behandlung die Basis. Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land kommen Gesundheitszeugnis, ggf. Titer-Test, Einreise über einen festgelegten Punkt und die Kontrolle bei Ankunft hinzu.

Das größte Augenmerk gilt dem Timing. Für Irland reicht es nicht, die Unterlagen allgemein in Ordnung zu haben – bei der Echinokokken-Behandlung zählt das genaue Zeitfenster vor der Einreise.

Häufige Fragen zur Reise mit Hund nach Irland

Was braucht ein Hund für die Einreise nach Irland?

In den meisten Fällen benötigt ein Hund für die Einreise nach Irland einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, das richtige Reisedokument und eine Echinokokken-Behandlung. Bei Einreise aus der EU ist das in der Regel der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land kann ein Veterinärgesundheitszeugnis nötig sein; je nach Herkunft auch ein Titer-Test.

Reicht für die Einreise nach Irland der EU-Heimtierausweis?

Reist der Hund aus einem EU-Land und erfüllt die übrigen Bedingungen, ist der EU-Heimtierausweis das grundlegende Reisedokument. Für Irland dürfen Sie jedoch die Echinokokken-Behandlung nicht vergessen – sie muss im Ausweis eingetragen sein.

Wann muss der Hund vor der Einreise nach Irland gegen Echinokokken behandelt werden?

In der Praxis gilt für Irland ein Zeitfenster von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise. Die Behandlung muss ein Tierarzt durchführen und sie muss im Ausweis oder im Zeugnis eingetragen sein.

Braucht der Hund für die Einreise nach Irland einen Titer-Test?

Nicht immer. Wichtig ist der Titer-Test vor allem bei Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland. Bei Einreise aus der EU oder aus einem gelisteten Nicht-EU-Land ist er in der Regel nicht erforderlich.

Kann ich mit dem Hund über Nordirland nach Irland reisen?

Ja – und in der Praxis ist das oft eine der unkomplizierteren Optionen. Für das Reisen mit Hund gilt Nordirland nach EU-Regeln, sodass die Bewegung zwischen Irland und Nordirland keiner veterinärbehördlichen Kontrolle unterliegt. Auch eine Echinokokken-Behandlung ist für diesen Grenzübertritt nicht vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass der Hund bereits vor der Reise die Regeln für Aufenthalt und Bewegung auf der Insel Irland erfüllt – insbesondere Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und das richtige Reisedokument.