
Deutschland gehört zu den praktischsten Ländern für Reisen mit Hund in Europa. Für viele Reisende ist es ein Reiseziel, oft aber auch Transitland auf dem Weg weiter nach Westen, Norden oder Süden Europas. Bei der Einreise aus einem EU-Land sind die Vorgaben recht unkompliziert – dennoch lohnt es sich, wichtige Ausnahmen und Besonderheiten zu kennen.
Eine der wichtigsten Besonderheiten Deutschlands sind die Sonderregeln für die Einfuhr bestimmter als gefährlich eingestufter Hundetypen. Reisen Sie mit einem „normalen“ Hund aus einem EU-Land, benötigen Sie in der Regel vor allem Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis. Kommen Sie jedoch aus einem Nicht-EU-Land oder mit einem Hund, der unter eine reglementierte Kategorie fallen könnte, braucht die Vorbereitung mehr Aufmerksamkeit.
Schneller Überblick nach Abreiseland
Zur schnellen Orientierung gilt:
- bei Einreise aus einem EU-Land: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis
- bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land kann ein Veterinärgesundheitszeugnis für die Einreise in die EU erforderlich sein
- bei Ländern mit höherem Tollwutrisiko ist zusätzlich eine Antikörper-Titerbestimmung gegen Tollwut nötig
- Deutschland verlangt bei der Einreise keine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken oder Bandwürmer
- für bestimmte Rassen und Mischlinge können Einfuhrverbote oder besondere Auflagen gelten
Einreise mit Hund nach Deutschland aus einem EU-Land
Wenn Sie mit einem Hund aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland reisen, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie beim üblichen Reisen innerhalb der EU.
Der Hund benötigt:
- Mikrochip
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Heimtierausweis (EU Pet Passport)
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Wird der Hund erst geimpft und danach gechippt, kann die Impfung für Reisezwecke als ungültig gelten.
Bei der ersten Tollwutimpfung gilt eine Wartefrist von 21 Tagen. Handelt es sich um eine fristgerechte Auffrischung vor Ablauf der Gültigkeit, entfällt diese Wartefrist in der Regel.
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Mit Welpen nach Deutschland reisen
Bei Welpen ist Vorsicht geboten. Deutschland verlangt bei Einreise wie auch im Transit die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor Tollwut. Praktisch heißt das: Welpen dürfen erst einreisen, wenn sie die Anforderungen an die Tollwutimpfung erfüllen.
Da die erste Tollwutimpfung in der Regel frühestens im Alter von 12 Wochen möglich ist und anschließend eine Wartefrist von 21 Tagen gilt, liegt das frühestmögliche praktische Alter für die Reise üblicherweise bei etwa 15 Wochen.
Für Welpen empfehlen wir daher, die Regeln im Voraus zu prüfen und nicht davon auszugehen, dass das junge Alter automatisch eine Ausnahme bedeutet. Wichtig für Deutschland: Diese Vorgaben können nicht nur die Einreise, sondern auch die Durchreise betreffen.
Behandlung gegen Echinokokken oder Bandwürmer
Im Unterschied zu Finnland, Irland, Malta oder Norwegen verlangt Deutschland bei der Einreise keine verpflichtende Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis.
Das bedeutet: Bei der normalen Einreise mit Hund nach Deutschland müssen Sie kein 24–120-Stunden-Zeitfenster wie in Ländern mit dieser Pflicht einhalten. Regelmäßiges Entwurmen kann natürlich Teil der üblichen tierärztlichen Vorsorge sein, ist aber keine Einreisevoraussetzung für Deutschland.
Wenn Sie Deutschland jedoch nur durchqueren und in ein Land weiterreisen, das eine Behandlung gegen Bandwürmer vorschreibt, gelten die Regeln des Ziellandes.
Einreise mit Hund nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern
Reisen Sie mit Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland, hängen die Regeln davon ab, wie das Abreiseland in Bezug auf das Tollwutrisiko eingestuft ist.
In der Regel erforderlich sind:
- Mikrochip
- gültige Tollwutimpfung
- ein Veterinärgesundheitszeugnis für die Einreise in die EU, sofern der Hund keinen anerkannten EU-Heimtierausweis oder ein anderes anerkanntes Reisedokument besitzt
- eine schriftliche Erklärung zur nichtkommerziellen Verbringung des Tieres, sofern vorgeschrieben
- bei Ländern mit höherem Tollwutrisiko zusätzlich eine Antikörper-Titerbestimmung gegen Tollwut
Das Veterinärgesundheitszeugnis wird im Abreiseland ausgestellt. Es wird von einer befugten Tierärztin/einem befugten Tierarzt oder der zuständigen Veterinärbehörde gemäß den dortigen Vorschriften ausgestellt oder bestätigt. Das Zeugnis muss dem EU-Muster entsprechen und belegen, dass der Hund die Voraussetzungen für die Einreise in die EU erfüllt.
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land ist zudem entscheidend, wo der Hund zuerst das Gebiet der Europäischen Union betritt. Fliegen Sie zum Beispiel zunächst nach Frankfurt oder München, kann die Dokumentenkontrolle direkt in Deutschland stattfinden. Erfolgt der erste EU-Grenzübertritt in einem anderen Staat und die Reise geht erst danach weiter nach Deutschland, kann die Kontrolle bereits im ersten Einreiseland erfolgen.
Nicht-EU-Länder mit vereinfachtem Verfahren
Nicht alle Drittstaaten werden gleich bewertet. Bei Ländern, die aus EU-Sicht als Staaten mit vereinfachtem Verfahren gelten, ist in der Regel kein Antikörper-Titertest gegen Tollwut vorgeschrieben.
Praktisch betrifft das zum Beispiel Reisen aus dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder der Schweiz. Prüfen Sie die konkrete Einstufung jedoch immer vor der Reise – Listen und Regeln können sich ändern.
Auch in diesen Fällen braucht der Hund weiterhin einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und ein korrektes Reisedokument.
Länder mit höherem Tollwutrisiko
Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, das nicht auf der Liste der Staaten mit vereinfachtem Verfahren steht, reichen Mikrochip, Impfung und Zeugnis allein nicht aus. In diesem Fall ist zusätzlich eine Antikörper-Titerbestimmung gegen Tollwut erforderlich.
Die Blutentnahme für den Test darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen, die Probe muss in einem zugelassenen Labor untersucht werden. Das Ergebnis muss einen ausreichenden Antikörpertiter nachweisen. Zusätzlich gilt vor der Einreise in die EU eine Wartefrist – diese Reise lässt sich daher nicht kurzfristig organisieren.
Praktisch kann das Reisen aus verschiedenen Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas betreffen. Planen Sie eine Reise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land, beginnen Sie rechtzeitig mit der Prüfung der Anforderungen.
Verbotene oder reglementierte Hundetypen
Deutschland hat eine wichtige Regel, die vor allem Halterinnen und Halter bestimmter Rassen oder deren Mischlinge kennen sollten: Auf Bundesebene gilt ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hundetypen.
Betroffen sind insbesondere folgende Rassen und deren Mischlinge:
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Bullterrier
Bei diesen Hunden sollten Sie nicht davon ausgehen, dass EU-Heimtierausweis und gültige Impfung ausreichen. Fällt Ihr Hund in eine dieser Kategorien oder könnte er so eingestuft werden, klären Sie die Vorgaben vor der Reise direkt bei den deutschen Behörden oder beim Zoll.
Es gibt Ausnahmen, etwa bei kurzfristigem Aufenthalt, Wiedereinfuhr oder für Assistenz- und Diensthunde – darauf sollten Sie sich jedoch nicht automatisch verlassen. Neben den Bundesregeln können zudem die einzelnen Bundesländer eigene Bestimmungen haben.
Praktische Regeln für das Unterwegssein mit Hund in Deutschland
Deutschland ist fürs Reisen mit Hund insgesamt sehr unkompliziert. Hunde gehören in Städten und in der Natur ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Unterkünften zum Alltag. Gleichzeitig gelten örtliche Vorschriften, die je nach Bundesland, Stadt oder Verkehrsunternehmen variieren können.
Im Allgemeinen empfehlen wir, insbesondere auf Folgendes zu achten:
- Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen
- Maulkorbpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr oder bei bestimmten Hundetypen
- Regeln in Parks, Naturschutzgebieten und Schutzarealen
- Regeln der Unterkünfte, Restaurants und Verkehrsunternehmen
- Pflicht, Hundekot zu entsorgen
Im Bahnverkehr kann für größere Hunde ein Fahrschein nötig sein, teils auch ein Maulkorb. Kleine Hunde in einer Transportbox reisen bei einigen Anbietern einfacher. Prüfen Sie daher vor Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln stets die Regeln des jeweiligen Unternehmens.
Kontrollen der Unterlagen bei der Einreise nach Deutschland
Bei der Anreise mit dem Auto aus einem anderen EU-Land sind Kontrollen der Hundepapiere eher selten. Das heißt jedoch nicht, dass Sie ohne Unterlagen reisen sollten.
Kontrollen können durchgeführt werden von:
- dem Zoll bei der Einreise nach Deutschland
- dem Beförderungsunternehmen im Flug-, Bahn- oder Busverkehr
- der Veterinär- oder Zollbehörde bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern
- den zuständigen Behörden bei stichprobenartigen Kontrollen
Für die Einreise nach Deutschland sollten Sie insbesondere den Nachweis des Mikrochips, die Bestätigung der gültigen Tollwutimpfung sowie den EU-Heimtierausweis oder – je nach Abreiseland – das Veterinärgesundheitszeugnis bereithalten.
Zusammenfassung der Einreisebedingungen mit Hund nach Deutschland
Mit guter Vorbereitung ist das Reisen mit Hund nach Deutschland recht einfach. Bei Einreise aus der EU sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis die Grundlage. Deutschland verlangt bei der Einreise keine verpflichtende Bandwurmbehandlung.
Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern müssen Sie mit einem Veterinärgesundheitszeugnis rechnen und – je nach Abreiseland – mit einer Antikörper-Titerbestimmung gegen Tollwut. Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem die Regeln für bestimmte Hundetypen, für die ein Einfuhrverbot oder weitere Auflagen gelten können.
Der wichtigste Praxistipp ist simpel: Prüfen Sie Mikrochip, Tollwutimpfung und Reisedokument. Reisen Sie mit einem reglementierten Hund oder einem Mischling daraus, klären Sie die Regeln unbedingt vorab.
