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Die Schweiz gehört zu den Ländern, in die man mit Hund besonders angenehm reisen kann. Hunde sind selbstverständlicher Teil des öffentlichen Lebens – Sie begegnen ihnen oft in Zügen, Seilbahnen, Hotels und in touristischen Regionen. Gleichzeitig ist die Schweiz kein EU-Mitglied, daher lohnt es sich, die Einreisebedingungen vorab zu prüfen.

Bei der Einreise aus EU-Ländern sind die Regeln denen innerhalb der EU sehr ähnlich. Grundlage sind ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis. Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern können je nach Herkunftsland zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

Schneller Überblick je nach Abreiseland

Zur schnellen Orientierung gilt:

  • bei Einreise aus einem EU-Land benötigt der Hund einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis
  • der schweizerische Heimtierausweis wird für Reisen zwischen der Schweiz und der EU ähnlich anerkannt wie der EU-Heimtierausweis
  • bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land kann ein Veterinärzertifikat erforderlich sein; für Länder mit höherem Tollwutrisiko zusätzlich ein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut
  • bei der Einfuhr von mehr als fünf Hunden können die Vorschriften für den kommerziellen Import zur Anwendung kommen
  • in die Schweiz ist die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz grundsätzlich untersagt – für Kurzaufenthalte ausländischer Halter gibt es jedoch Ausnahmen

Einreise mit Hund in die Schweiz aus einem EU-Staat

Wenn Sie mit Ihrem Hund aus einem EU-Staat in die Schweiz reisen, sind die Vorgaben recht einfach und den Regelungen für Reisen innerhalb Europas sehr ähnlich.

Der Hund benötigt:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU-Heimtierausweis (EU Pet Passport)

Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Wird der Hund zuerst geimpft und erst danach gechippt, kann die Impfung für Reisezwecke nicht anerkannt werden.

Bei der ersten Tollwutimpfung gilt eine Wartefrist von 21 Tagen. Bei fristgerechter Wiederholungsimpfung, die vor Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Impfung erfolgt, entfällt diese Wartefrist in der Regel.

Die Schweiz erkennt den EU-Heimtierausweis an, und der schweizerische Heimtierausweis gilt für Reisen zwischen der Schweiz und der EU als gleichwertiges Dokument. In der Praxis heißt das: Mit korrekt ausgefüllten Papieren ist die Einreise mit Hund aus der EU in die Schweiz recht unkompliziert.

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Mit einem Welpen in die Schweiz reisen

Bei jungen Hunden ist besondere Vorsicht geboten. Die Schweizer Regeln unterscheiden nach Alter des Welpen und dem Status seiner Tollwutimpfung.

Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, müssen bei der Einreise aus EU-Staaten nicht gegen Tollwut geimpft sein, benötigen aber einen korrekt ausgefüllten EU-Heimtierausweis oder schweizerischen Heimtierausweis sowie einen Mikrochip. Bei Welpen im Alter von 12 bis 16 Wochen ist die Tollwutimpfung bereits vorgeschrieben. Unter bestimmten Bedingungen kann die Einreise jedoch auch vor Ablauf der 21-tägigen Wartefrist möglich sein, wenn der Halter erklärt, dass das Tier seit der Geburt keinen Kontakt zu wildlebenden, tollwutempfänglichen Tieren hatte.

Für Reisen mit Welpen empfehlen wir, die aktuellen Vorgaben je nach Alter des Hundes und des Abreiselandes vorab zu prüfen. Es handelt sich nicht um eine pauschale Ausnahme, die sich auf jede Reise automatisch anwenden lässt.

Einreise mit Hund in die Schweiz aus Nicht-EU-Ländern

Reisen Sie mit Hund aus einem Nicht-EU-Land in die Schweiz, hängen die Regeln vor allem davon ab, wie das Abreiseland hinsichtlich des Tollwutrisikos eingestuft wird.

In der Regel erforderlich sind:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • tierärztliches Gesundheitszeugnis (Veterinärzertifikat), falls der Hund keinen anerkannten EU-Heimtierausweis oder schweizerischen Heimtierausweis hat
  • Erklärung zum nichtkommerziellen Verbringen des Tieres, sofern gefordert
  • bei Ländern mit höherem Tollwutrisiko auch ein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut

Das tierärztliche Gesundheitszeugnis wird im Abreiseland ausgestellt. Es wird von einem befugten Tierarzt und/oder der zuständigen Veterinärbehörde gemäß den nationalen Vorgaben ausgestellt bzw. bestätigt. Das Zertifikat muss den Schweizer Anforderungen entsprechen und belegen, dass der Hund die Einreisebedingungen erfüllt.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern ist auch die Reiseroute wichtig. Bei Direktflügen aus Drittstaaten ist der Grenzübertritt in manchen Fällen nur über zugelassene Einreisestellen möglich. Die Schweizer Behörden verweisen für Einreisen aus Drittstaaten insbesondere auf die Flughäfen Basel, Genf und Zürich.

Nicht-EU-Länder mit erleichtertem Verfahren

Nicht alle Nicht-EU-Länder werden gleich bewertet. Für Länder, die aus Schweizer Sicht eine kontrollierte Tollwutsituation aufweisen, ist in der Regel kein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut erforderlich.

Praktisch betrifft das zum Beispiel Reisen aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Japan oder Australien. Prüfen Sie die Einstufung des konkreten Landes dennoch vor der Reise, da Zuordnungen und Regeln sich ändern können.

Auch bei diesen Ländern braucht der Hund weiterhin einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und das passende Reisedokument.

Länder mit höherem Tollwutrisiko

Kommt der Hund aus einem Land, für das die Schweiz wegen des Tollwutrisikos ein strengeres Verfahren verlangt, reichen Mikrochip, Impfung und Zertifikat nicht aus. Dann kann zusätzlich ein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut erforderlich sein.

Die Blutentnahme für den Test erfolgt erst nach der Tollwutimpfung und die Probe muss in einem anerkannten Labor untersucht werden. Das Ergebnis muss einen ausreichenden Antikörpertiter nachweisen. Je nach Land sind zudem längere Wartefristen zu beachten – solche Reisen sollten nicht in letzter Minute geplant werden.

In der Praxis betrifft das häufig Reisen aus verschiedenen Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas. Wenn Sie eine Reise aus einem Nicht-EU-Land in die Schweiz planen, informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen.

Hunde mit kupierten Ohren oder Schwanz

Die Schweiz hat eine wichtige Regel, die in anderen Ländern oft weniger präsent ist: Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz ist grundsätzlich verboten.

Für Reisende ist wichtig zu wissen, dass es Ausnahmen gibt. Ausländische Halter dürfen unter bestimmten Bedingungen einen solchen Hund für Ferien oder einen Kurzaufenthalt in die Schweiz bringen, allerdings können bei der Einreise Zollformalitäten und eine Kaution anfallen. Für einen Umzug in die Schweiz gelten gesonderte Regeln.

Hat Ihr Hund kupierte Ohren oder einen kupierten Schwanz, prüfen Sie dieses Thema unbedingt vor der Reise. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es sich nur um eine ästhetische oder historische Frage ohne Einfluss auf die Einreise handelt.

Registrierung des Hundes bei längerem Aufenthalt oder Umzug

Bei einer normalen, kurzzeitigen Urlaubsreise mit Hund in die Schweiz ist eine Registrierung vor Ort in der Regel nicht nötig. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Hund in die Schweiz umziehen oder er dort langfristig gehalten wird.

Dann kommen zusätzliche Pflichten hinzu, insbesondere die Registrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS und die Anmeldung in der Gemeinde bzw. im Kanton am Aufenthaltsort. Beim Umzug in die Schweiz genügt es daher nicht, nur die Einreisedokumente zu klären – informieren Sie sich auch über die lokalen Meldepflichten nach der Ankunft.

Dokumentenkontrollen bei der Einreise in die Schweiz

Bei der Anreise in die Schweiz aus EU-Ländern sind Grenzkontrollen auf der Straße oft unauffällig oder entfallen ganz. Das heißt aber nicht, dass Sie die Unterlagen nicht bereithalten sollten.

Die Dokumente können kontrolliert werden von:

  • der Zollverwaltung bei der Einreise in die Schweiz
  • dem Beförderer bei Flug-, Bahn- oder Busreisen
  • Veterinär- oder Zollbehörden bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern
  • den zuständigen Behörden im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen

Halten Sie für die Einreise insbesondere den Nachweis des Mikrochips, die Bestätigung der gültigen Tollwutimpfung, den EU-Heimtierausweis, den schweizerischen Heimtierausweis oder – je nach Abreiseland – das Veterinärzertifikat bereit.

Praktische Regeln für Hunde in der Schweiz

Die Schweiz ist für Reisen mit Hund sehr angenehm – besonders, wenn Sie Berge, Seen, Wanderungen oder Zugfahrten planen. Hunde sind im öffentlichen Raum allgegenwärtig, die Regeln können sich jedoch je nach Kanton oder Gemeinde unterscheiden.

Im Allgemeinen sollten Sie besonders auf Folgendes achten:

  • örtliche Leinenpflicht
  • Regeln in Naturschutzgebieten und Schutzarealen
  • Vorschriften im Umfeld von Nutz- und Weidetieren
  • Regeln im öffentlichen Verkehr
  • Regeln von Unterkünften, Restaurants und Bergbahnen
  • Pflicht, hinter dem Hund aufzuräumen

In den Schweizer öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Hunde mitfahren; je nach Größe des Hundes und Betreiber kann jedoch ein Ticket erforderlich sein. Prüfen Sie daher bei Zug, Seilbahn oder Schiff stets die Regeln des jeweiligen Anbieters.

Fazit: Einreisebestimmungen für Reisen mit Hund in die Schweiz

Mit guter Vorbereitung ist die Reise mit Hund in die Schweiz recht unkompliziert. Bei Einreise aus der EU sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis die Basis. Zwar ist die Schweiz kein EU-Mitglied, doch die Regeln für den Verkehr von Hunden zwischen EU und Schweiz sind sehr ähnlich.

Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern hängt vieles vom Abreiseland und seiner Einstufung beim Tollwutrisiko ab. Für manche Länder ist zusätzlich ein Antikörper-Titer-Test gegen Tollwut erforderlich.

Die wichtigste praktische Empfehlung ist schlicht: Prüfen Sie Mikrochip, Tollwutimpfung und Reisedokumente. In speziellen Fällen – etwa bei Welpen, Hunden mit kupierten Ohren oder Schwanz oder bei längerem Aufenthalt in der Schweiz – klären Sie die Regeln unbedingt vor der Reise.