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Spanien gehört zu den Ländern, in die Sie mit Hund relativ unkompliziert reisen können. Das gilt besonders, wenn Sie aus einem anderen EU‑Mitgliedstaat einreisen. Die Regeln für die Mitnahme von Haustieren sind innerhalb der EU weitgehend vereinheitlicht.

Trotzdem lohnt es sich, die konkreten Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien zu kennen. Unterschiede gibt es vor allem zwischen Reisen aus einem EU‑Land und aus Nicht‑EU‑Staaten. In diesem Artikel erklären wir übersichtlich, welche Unterlagen Ihr Hund braucht, worauf Sie achten sollten und welche Regeln bei der Einreise nach Spanien gelten.

Die gute Nachricht: Dieselben Regeln gelten nicht nur für das spanische Festland, sondern auch für die Inseln – also etwa die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza) oder die Kanarischen Inseln.

Diese Regeln konnten wir zudem in der Praxis prüfen. Wir sind mit Hund per Flug innerhalb der EU auf der Strecke Wien–Madrid und zurück gereist und außerdem aus einem Nicht‑EU‑Land – konkret aus Bolivien – nach Spanien eingereist. Aufgrund dieser Erfahrung können wir bestätigen, dass die in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen der Realität entsprechen, mit der Reisende mit Hund bei der Einreise nach Spanien tatsächlich konfrontiert sind.

Einreise mit Hund nach Spanien aus einem EU‑Land

Wenn Sie aus der Slowakei oder einem anderen EU‑Land nach Spanien reisen, ist der Ablauf relativ einfach. Es genügt, die Grundregeln für die Mitnahme von Haustieren innerhalb der EU einzuhalten.

Der Hund muss vor der Reise eindeutig per Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Tätowierung ist nur als Alternative zulässig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und noch lesbar ist. In der Praxis wird heute nahezu immer der Mikrochip verwendet.

Zweite Grundvoraussetzung ist eine gültige Tollwutimpfung. Sie muss nach dem Chippen erfolgt sein und bei der Einreise mindestens 21 Tage alt sein.

Drittens ist ein EU‑Heimtierausweis erforderlich, ausgestellt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt. Darin stehen die Identifikationsdaten des Hundes, die Chipnummer und die Impfungen.

Kurz gesagt, bei Reisen aus einem EU‑Land braucht der Hund:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU‑Heimtierausweis

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Einreise nach Spanien rechtlich gesehen unkompliziert.

Beachten Sie jedoch: Welpen unter etwa 15 Wochen dürfen nicht nach Spanien einreisen. Der Grund ist einfach: Die Tollwutimpfung ist erst ab einem bestimmten Alter möglich, anschließend müssen zudem die genannten 21 Tage vergehen.

Einreise mit Hund nach Spanien aus Nicht‑EU‑Ländern

Etwas komplexer wird es, wenn Sie mit Hund aus einem Nicht‑EU‑Staat nach Spanien reisen – etwa bei der Rückkehr von einer längeren Reise oder bei der Einreise aus Ländern wie Paraguay, Bolivien, den USA oder dem Vereinigten Königreich.

Auch hier muss der Hund gechippt und gegen Tollwut gültig geimpft sein. Zusätzlich ist jedoch ein tierärztliches Gesundheitszertifikat für die Einreise in die EU erforderlich, das sogenannte EU Animal Health Certificate.

Dieses Dokument stellt eine Tierärztin bzw. ein Tierarzt im Abreiseland aus; seine Gültigkeit ist zeitlich begrenzt. Das Zertifikat muss in der Regel spätestens zehn Tage vor der Einreise in die Europäische Union ausgestellt werden.

In einigen Fällen kann zusätzlich ein Antikörpertest gegen Tollwut erforderlich sein, der sogenannte Rabies-Titer-Test. Er wird vor allem bei Reisen aus Ländern verlangt, die die Europäische Union in Bezug auf Tollwut als risikoreich einstuft.

Wie viele Tiere Sie mitbringen dürfen

Die EU‑Regeln unterscheiden zwischen nichtkommerziellem Reisen mit Tieren und kommerziellem Transport.

Bei normalen Reisen darf eine Person maximal fünf Heimtiere mitführen. Die Tiere müssen zusammen mit der Halterin oder dem Halter oder mit einer von der Halterin bzw. dem Halter beauftragten Person reisen.

Wird diese Zahl überschritten oder reisen die Tiere ohne ihre Halterin/ihren Halter, kann dies als kommerzieller Transport gelten – dann greifen andere Vorschriften.

Kontrollen bei der Einreise

Bei der Einreise nach Spanien können die Behörden die Unterlagen und die Kennzeichnung des Tieres prüfen. In der Praxis erfolgen Kontrollen am häufigsten an Flughäfen, in Häfen oder an offiziellen EU‑Einreisestellen.

Die Beamtinnen und Beamten können den Mikrochip des Hundes, die Tollwutimpfung und die Begleitdokumente kontrollieren. In den meisten Fällen ist das ein Routinevorgang, der nur wenige Minuten dauert.

Besonderheiten beim Reisen mit Hund nach Spanien

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben recht überschaubar sind, gibt es einige praktische Punkte, die Sie im Blick behalten sollten.

In manchen Regionen Spaniens gelten besondere Regeln für sogenannte potenziell gefährliche Hunderassen. Hier können Maulkorbpflicht oder spezielle Genehmigungen vorgeschrieben sein.

Zudem ist das Klima in Spanien wärmer als in weiten Teilen Mitteleuropas. Denken Sie deshalb beim Reisen mit Hund auch an den Schutz vor Parasiten und Krankheiten, die in Südeuropa häufiger vorkommen – etwa vor der Leishmaniose.

Fazit

Reisen Sie mit Hund aus der Slowakei oder einem anderen EU‑Land an, ist die Einreise nach Spanien recht unkompliziert. Erforderlich sind drei Dinge: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU‑Heimtierausweis.

Bei Reisen aus Nicht‑EU‑Ländern sind zusätzlich tierärztliche Unterlagen erforderlich, in manchen Fällen auch ein Tollwut‑Antikörpertest. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben daher immer vor der Abreise.

Mit guter Vorbereitung ist das Reisen mit Hund nach Spanien jedoch kein großes Unterfangen – und kann ebenso unkompliziert sein wie die Einreise in andere EU‑Länder.