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Polen ist für Reisen mit Hund ein praktisches und gut erreichbares Reiseziel. Es bietet große Städte, die Ostsee, Masuren, die Tatra, Nationalparks, historische Zentren und lange Straßenrouten durchs Land. Aus veterinärmedizinischer Sicht ist vor allem wichtig, dass Polen EU-Mitgliedstaat ist.

Wenn Sie mit Hund aus einem anderen EU-Land nach Polen reisen, gelten die einheitlichen EU-Regeln: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis. Kommt der Hund jedoch aus einem Nicht-EU-Land, ist es eine Einreise in die Europäische Union – entsprechend sind die Vorgaben strenger.

In diesem Beitrag geht es um die übliche, nichtkommerzielle Reise mit einem Hund, der mit seiner Halterin oder seinem Halter oder mit einer beauftragten Person unterwegs ist. Reist der Hund als Fracht, zum Verkauf, zum Besitzerwechsel oder in einer größeren Tiergruppe, können andere Regeln gelten.

Kurzüberblick: Was Ihr Hund für die Reise nach Polen braucht

Entscheidend ist, aus welchem Land der Hund einreist.

Bei der Einreise aus einem anderen EU-Land benötigt der Hund:

  • einen Mikrochip oder eine ältere, gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde,
  • eine gültige Tollwutimpfung,
  • bei der Erstimpfung gegen Tollwut eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen,
  • EU-Heimtierausweis.

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, sind zusätzlich erforderlich:

  • ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • eine Erklärung zum nichtkommerziellen Reisezweck,
  • die Einreise über eine zugelassene Kontrollstelle für Reisende mit Heimtieren,
  • ein serologischer Tollwut-Antikörpertest, sofern er für das Ausreiseland von der EU vorgeschrieben ist.

Polen gehört nicht zu den Ländern, die bei der Einreise mit Hund eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken verlangen. Diese Pflicht betrifft vor allem Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Einreisebedingungen mit Hund nach Polen aus einem EU-Land

Reisen Sie aus einem anderen EU-Staat nach Polen, gelten die einheitlichen EU-Bestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen.

Der Hund benötigt:

  • ein Mikrochip,
  • eine gültige Tollwutimpfung,
  • EU-Heimtierausweis.

Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert sein. Wurde der Hund vor der Kennzeichnung geimpft, kann diese Impfung für Reisen als ungültig gelten.

Bei der ersten Tollwutimpfung gilt eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen. Erst danach ist die Impfung für Reisen gültig. Bei rechtzeitiger Wiederholungsimpfung entfällt die 21-tägige Frist.

Der EU-Heimtierausweis ist das grundlegende Reisedokument des Hundes innerhalb der EU. Er enthält die Identifikation des Tieres, Angaben zur Halterin bzw. zum Halter, die Tollwutimpfung und ggf. weitere tierärztliche Einträge.

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Einreise mit Hund nach Polen aus einem Nicht-EU-Land

Kommt ein Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Polen, betritt er die Europäische Union. Es gelten die EU-Vorgaben für die Einreise von Hunden aus Drittländern, die strenger sind als bei Reisen zwischen Mitgliedstaaten.

Der Hund benötigt:

  • ein Mikrochip,
  • eine gültige Tollwutimpfung,
  • ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in die EU,
  • eine Erklärung zum nichtkommerziellen Reisezweck,
  • ein serologischer Tollwut-Antikörpertest, sofern er für das Ausreiseland von der EU verlangt wird.

Das Gesundheitszeugnis stellt die zuständige Amtstierärztin oder der zuständige Amtstierarzt im Ausreiseland aus. Bei der Einreise in die EU ist es ab Ausstellung 10 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist muss der Hund an einer zugelassenen Kontrollstelle – z. B. am Flughafen, im Hafen oder am Grenzübergang – überprüft werden. Bei einer Schiffsreise verlängert sich die Frist um die Dauer der Überfahrt.

Nach erfolgreicher Einreisekontrolle kann das Zeugnis auch für weitere Reisen innerhalb der EU genutzt werden, höchstens jedoch 4 Monate lang oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung – je nachdem, was zuerst eintritt.

Wann ist ein serologischer Tollwut-Antikörpertest nötig

Ein serologischer Tollwut-Antikörpertest ist bei der Einreise in die EU aus Ländern erforderlich, die die EU nicht als Länder mit einfacherem Tollwutstatus einstuft.

Praktisch heißt das: Bei einigen Nicht-EU-Ländern genügen Mikrochip, Tollwutimpfung und Gesundheitszeugnis; bei anderen ist zusätzlich ein Titer-Test erforderlich.

Der Test wird aus einer Blutprobe des Hundes in einem zugelassenen Labor durchgeführt und muss auf eine gültige Tollwutimpfung folgen. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Polen reisen, prüfen Sie immer vorab, ob für das Ausreiseland ein Titer-Test vorgeschrieben ist.

Reist der Hund aus der EU in ein Nicht-EU-Land und soll anschließend nach Polen oder in ein anderes EU-Land zurückkehren, klären Sie unbedingt vorab, ob die EU bei der Rückkehr aus diesem Land einen serologischen Tollwut-Antikörpertest verlangt. Falls ja, ist es am praktischsten, den Test noch vor der Ausreise aus der EU durchführen zu lassen und das Ergebnis im EU-Heimtierausweis eintragen zu lassen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war bei der Einreise des Hundes in die EU kein Titer-Test erforderlich, wenn er z. B. aus folgenden Ländern und Gebieten kam:

Vereinigtes Königreich, Nordirland, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Australien, Neuseeland, Japan und Argentinien.

Die Liste ist nicht vollständig. Prüfen Sie vor der Reise immer die aktuelle Liste der Länder und Gebiete, für die die EU keinen serologischen Tollwuttest verlangt.

Wo findet die Kontrolle bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land statt

Wenn ein Hund aus einem Nicht-EU-Land nach Polen einreist, muss er über eine zugelassene Einreisestelle für Reisende mit Heimtieren einreisen. Dort werden die Dokumente und die Identität des Tieres kontrolliert.

Im Luftverkehr ist das in der Regel der Flughafen, über den Sie nach Polen einreisen. Auf dem Landweg kann es ein zugelassener Grenzübergang sein und auf dem Seeweg ein Hafen. Vergewissern Sie sich vorab, ob der von Ihnen geplante Einreiseort zu den zugelassenen Einreisestellen für Heimtiere gehört.

Wenn Sie zunächst in ein anderes EU-Land einreisen und erst danach nach Polen weiterreisen, findet die Kontrolle im ersten EU-Staat Ihrer Route statt. Die anschließende Weiterfahrt nach Polen gilt dann bereits als Reise innerhalb der EU.

Mit dem Hund aus der Ukraine oder Belarus nach Polen

Im Fall Polens lohnt sich der gesonderte Hinweis auf die Einreise auf dem Landweg aus den östlichen Nachbarländern, vor allem aus der Ukraine oder Belarus. In beiden Fällen handelt es sich regeltechnisch um die Einreise in die Europäische Union aus einem Nicht-EU-Land.

Das heißt: Es gelten die EU-Regeln für die Einreise aus Drittländern – Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, Gesundheitszeugnis, ggf. Titer-Test und Einreise über eine zugelassene Kontrollstelle.

Auf solchen Routen ist es besonders wichtig, den aktuellen Grenzbetrieb, die Liste geöffneter Übergänge und eventuelle vorübergehende Maßnahmen zu prüfen. Regeln können sich je nach Sicherheitslage, Verkehrssituation oder Sonderauflagen an der Grenze ändern.

Mit der Fähre aus Skandinavien und dem Baltikum nach Polen – mit Hund

Für Reisende aus Schweden, Finnland oder den baltischen Staaten ist die Fähre naheliegend. Polen bedient an der Ostsee mehrere Fährverbindungen, und die meisten davon akzeptieren Hunde.

Die Mitnahme von Hunden war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zum Beispiel auf folgenden Routen möglich: Świnoujście–Trelleborg, Świnoujście–Ystad, Gdynia–Karlskrona und Gdańsk–Nynäshamn. Betreiber sind Stena Line, TT-Line, Polferries, Finnlines und Unity Line. Strecken und Bedingungen können sich ändern – prüfen Sie sie daher immer direkt bei der Reederei vor dem Ticketkauf.

Polferries bietet auf einigen Schiffen spezielle haustierfreundliche Kabinen – auf der MS Mazovia gibt es zum Beispiel vier solcher Kabinen.

Auf allen Verbindungen gilt: Die Regeln für Hunde unterscheiden sich je nach Schiff und Betreiber – manche erlauben, den Hund auf dem Fahrzeugdeck im Auto zu lassen, andere verlangen eine Kabine oder eine Box an Deck. Wenn Sie zum ersten Mal mit Hund auf der Fähre unterwegs sind, hilft Ihnen vielleicht unser Überblick, woran Sie vor dem Boarding denken sollten. Und wenn Sie wissen möchten, wie so eine Überfahrt in der Praxis aussieht, lesen Sie unsere Erfahrung mit der Nachtfähre von Polen nach Schweden mit Hund.

Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Polen

Polen ist insgesamt ein praktisches Reiseland mit Hund, aber die Regeln variieren je nach Stadt, Unterkunft, Verkehrsbetrieb, Park, Strand und Jahreszeit.

In den großen Städten finden Sie Parks, Tierärzte, Zoofachgeschäfte und Unterkünfte, die mit Hunden rechnen. Zugleich ist der Zutritt ins Innere von Restaurants, Geschäften oder Museen nicht überall selbstverständlich. Terrassen, Parks, Natur und Spaziergänge am Wasser sind in der Regel unkomplizierter als Innenräume.

Bestätigen Sie die Unterkunft immer direkt. Der Filter „haustierfreundlich“ im Buchungssystem reicht nicht. Klären Sie die Größe des Hundes, eventuelle Gebühren, ob der Hund allein im Zimmer bleiben darf und die Regeln für Gemeinschaftsbereiche.

Für Nationalparks, Strände an der Ostsee oder Wanderwege sollten Sie die Regeln des jeweiligen Ortes prüfen. Manche Gebiete haben Einschränkungen für den Zutritt mit Hund, Leinenpflicht oder saisonale Verbote auf ausgewählten Wegen und Stränden.

Im öffentlichen Verkehr unterscheiden sich die Vorgaben je nach Stadt und Betreiber. Kleine Hunde in Transportboxen haben teils andere Regelungen als größere Hunde an der Leine. Prüfen Sie bei Bahn, Bussen oder im städtischen Nahverkehr die Regeln des jeweiligen Unternehmens.

Wann mit den Vorbereitungen beginnen

Bei Einreise aus der EU

Reisen Sie aus einem anderen EU-Land nach Polen und Ihr Hund hat bereits Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis, ist die Vorbereitung meist einfach. Prüfen Sie vor allem die Gültigkeit der Impfung für den gesamten Aufenthalt einschließlich Rückreise sowie die Regeln des Verkehrsunternehmens.

Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land

Reist der Hund aus einem Nicht-EU-Land, beginnen Sie frühzeitig mit der Planung. Prüfen Sie, ob ein serologischer Test erforderlich ist, welches Gesundheitszeugnis verwendet wird, wer es bestätigt und über welche Stelle Sie nach Polen bzw. in die EU einreisen können.

Einen Titer-Test können Sie nicht kurzfristig erledigen. Die Blutentnahme erfolgt frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung. Die Auswertung im Labor dauert – je nach Labor – in der Regel von einigen Werktagen bis zu mehreren Wochen. Wenn der Test für Ihre Route nötig ist, kümmern Sie sich rechtzeitig darum.

Fazit

Die Reise mit Hund nach Polen ist bei Einreise aus der EU recht unkompliziert. Der Hund benötigt Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis. Eine verpflichtende Echinokokken-Behandlung ist für die Einreise nach Polen nicht vorgeschrieben.

Kommt der Hund aus einem Nicht-EU-Land, gelten die EU-Einreiseregeln: Gesundheitszeugnis, Erklärung zum nichtkommerziellen Reisezweck, ggf. serologischer Test und Einreise über eine zugelassene Stelle.

Denken Sie neben den Dokumenten auch an die praktische Seite der Reise. Prüfen Sie die Regeln von Verkehrsunternehmen, Unterkünften, öffentlichem Verkehr, Parks, Stränden und Wanderwegen. Polen lässt sich mit Hund sehr gut bereisen – am besten klappt es, wenn die wichtigsten Regeln und Erwartungen schon vor der Abreise geklärt sind.

Häufige Fragen zur Reise mit Hund nach Polen

Braucht der Hund für die Einreise nach Polen einen Titer-Test?

Bei der Einreise aus einem anderen EU-Land nicht. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land kommt es darauf an, aus welchem Land der Hund anreist. Für einige Länder gilt aus EU-Sicht ein vereinfachtes Regime; bei anderen ist ein serologischer Tollwut-Antikörpertest Pflicht.

Verlangt Polen eine Behandlung gegen Echinokokken?

Nein. Polen gehört nicht zu den Ländern, die bei der Einreise mit Hund eine verpflichtende Behandlung gegen Echinokokken verlangen. Diese Pflicht betrifft vor allem Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Reicht bei der Einreise aus der EU nach Polen der EU-Heimtierausweis?

Ja. Bei einer üblichen, nichtkommerziellen Reise aus einem anderen EU-Land ist der EU-Heimtierausweis das grundlegende Reisedokument des Hundes. Zusätzlich braucht der Hund einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung.

Gelten bei der Einreise aus der Ukraine oder Belarus andere Regeln?

Aus EU-Sicht handelt es sich um die Einreise aus einem Nicht-EU-Land, daher müssen die Regeln für die Einreise aus Drittländern erfüllt sein. Prüfen Sie neben den Veterinärdokumenten auch den Status des Grenzübergangs und eventuelle Sonderregelungen.