
Mit Hund auf dem Balkan zu reisen hat seine Eigenheiten, ist aber in den meisten Fällen überraschend unkompliziert – vor allem, wenn Sie Ihre Fahrten gut vorbereiten. Bosnien und Herzegowina ist für viele Reisende noch eher unbekannt, aber umso authentischer. Das gilt auch fürs Reisen mit Hund.
In diesem Beitrag schauen wir uns die offiziellen Einreisebedingungen mit Hund aus der EU nach Bosnien und Herzegowina an, erklären, worauf Sie bei der Rückkehr in die EU achten sollten, und ergänzen sie um unsere eigene Reiseerfahrung, als wir mit unserem Hund Ibo mit dem Auto aus Montenegro nach Bosnien und Herzegowina eingereist sind.
Bosnien und Herzegowina ist kein EU-Mitglied
Bosnien und Herzegowina ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Aus Sicht des Reisens mit Heimtieren gilt es als Drittland, weshalb der freie Verkehr von Tieren wie innerhalb der EU nicht gilt.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass Bosnien und Herzegowina zu den Ländern zählt, in denen die Einreisebedingungen für Hunde aus der EU relativ einfach sind und in der Praxis oft nur sehr oberflächlich kontrolliert werden. Dennoch sollte man sie keinesfalls unterschätzen.
Unsere Erfahrung: Einreise nach Bosnien und Herzegowina mit Hund

Wir sind während unseres Balkan-Roadtrips mit dem Auto aus Montenegro über den Grenzübergang Šćepan Polje / Hum eingereist. Apropos: Zu diesem Übergang gehört eine sehr spezielle, hölzerne und vor allem extrem schmale Brücke, die die Grenze direkt über den Fluss Tara führt. Der Verkehr läuft wechselseitig, immer nur in eine Richtung.
Mit uns überquerte auch unser Hund Ibo die Grenze. Er stammt aus der Europäischen Union und erfüllte alle offiziellen Anforderungen für die Einreise – über die Rückkehr in die EU sprechen wir gleich noch.
Am Grenzübergang waren wir bereit, alle nötigen Dokumente vorzulegen – Pässe, Fahrzeugpapiere und auch den EU Pet Passport für den Hund. In der Praxis lief es vor Ort jedoch einfacher ab.
Die Grenzkontrolle konzentrierte sich vor allem auf unsere Ausweise. Die Anwesenheit des Hundes wurde gar nicht geprüft, eine detaillierte Kontrolle seiner Unterlagen fand daher nicht statt. Nach der kurzen Kontrolle fuhren wir ohne Komplikationen weiter nach Bosnien und Herzegowina.
Diese Erfahrung bestätigte einmal mehr den typischen Balkan-Kontrast zwischen offiziellen Regeln und dem, wie es in der Praxis oft läuft.
Einreisebedingungen mit Hund nach Bosnien und Herzegowina (aus der EU)
Wenn Sie mit einem Hund aus einem EU-Mitgliedstaat nach Bosnien und Herzegowina reisen, muss Ihr Hund einige grundlegende tierärztliche Anforderungen erfüllen.
Der Hund muss einen Mikrochip (ISO 11784/11785) tragen, der vor der Tollwutimpfung gesetzt wurde. Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht; nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein. Bei fristgerechten Auffrischungen entfällt die neue Wartezeit.
Zudem ist ein europäischer Heimtierausweis (EU Pet Passport) erforderlich, in dem Chip-, Impf- und Halterdaten vermerkt sind. Offiziell wird auch eine Gesundheitsbescheinigung für den Hund verlangt, die vom Tierarzt ausgestellt ist und nicht älter als 10 Tage sein sollte.
Die Reise muss nichtkommerziell sein, und pro Person sind maximal fünf Tiere erlaubt.
Rückkehr in die EU: ein wichtiger Punkt
Bei der Rückkehr aus Bosnien und Herzegowina in die Europäische Union ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Bosnien und Herzegowina gehört nicht zu den sogenannten „listed third countries“, was erhebliche Auswirkungen auf die Rückkehrbedingungen hat.
Das bedeutet in der Praxis, dass der Hund einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper braucht, der:
- nach der Tollwutimpfung durchgeführt wird,
- in einem zugelassenen Labor erfolgen muss,
- und die Rückkehr in die EU ist frühestens 3 Monate nach der Blutentnahme möglich.
Wenn der Hund diesen Test nicht bereits vor dem Verlassen der EU hat, kann die Rückkehr deutlich komplizierter werden. Wir geben offen zu: Ibo hatte den Test vor unserer Reise nicht. Bei unserer Rückkehr in die EU, konkret nach Kroatien, hat zum Glück niemand danach gefragt. Es zeigte sich aber erneut, wie wichtig es ist, die Bedingungen im Voraus zu kennen und sich gut darauf vorzubereiten.
Praktische Tipps in Kürze
- Prüfen Sie vor der Abreise die Gültigkeit der Tollwutimpfung und lassen Sie sie im EU Pet Passport eintragen.
- Wenn Sie die Rückkehr in die EU planen, erwägen Sie den Bluttest auf Tollwut schon vor der Reise – das erleichtert Ihnen die Situation erheblich.
- Nehmen Sie auch eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung mit, selbst wenn sie an der Grenze nicht verlangt wird.
- Rechnen Sie damit, dass Grenzkontrollen sehr oberflächlich sein können, die Verantwortung liegt jedoch immer beim Hundehalter.
- Halten Sie die Unterlagen für den Hund stets griffbereit, besonders bei der Rückkehr in die EU.
